Braunschweig. Wenn eine Ziege stiften geht, in einen fremden Swimmingpool steigt und den dabei auch noch beschädigt, muss der Besitzer der Ziege für den Schaden aufkommen, den das Tier am Pool verursacht hat. Dieses Urteil hat jetzt das Amtsgericht Braunschweig gefällt. Der Herr der Ziegen muss nun 333,15 Euro Schadenersatz zahlen.
Der Kläger in diesem Zivilverfahren hat also nicht zu meckern, ebenso die Ziege, die ist bei dem Ausflug leider ertrunken. Bei der Ziege handelte es sich nur um ein Hobby des Halters - wäre sie Teil seines Berufes oder seiner Erwerbstätigkeit gewesen, sähe die Lage anders aus. In so einem Fall, vorausgesetzt, der Halter hat das Tier beaufsichtigt, muss er laut Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches für den Schaden nicht selbst aufkommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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