Braunschweig. Das Verfahren gegen einen 29-jährigen Braunschweiger wurde am Montagvormittag ausgesetzt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, politische Werbematerialien der Jungen Nationaldemokraten (JN) im Februar dieses Jahres unrechtmäßig an sich genommen zu haben. Weitere Zeugenaussagen sowie die Klärung des Eigentümers der Werbematerialien stehen aus.
Gegenstand der am Montag vor dem Amtsgericht Braunschweig begonnenen Verhandlung ist ein Karton mit Informationsblättern, Plakaten und Aufklebern der NPD-Jugendorganisation JN. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Karton während einer Informationsveranstaltung der JN unrechtmäßig an sich genommen und wegtransportiert zu haben. Bewiesen werden konnte die Anklage am Montag nicht.
Zirka fünfzehn Personen, die von der Polizei dem linksautonomen Spektrum zugeordnet wurden, demonstrierten unangemeldet am 13. Februar vor dem Stand der Jungen Nationaldemokraten im Siegfriedviertel. Dabei sollen die Protestierenden den Tisch zerstört, Wahlmaterialien an sich genommen sowie JN-Mitglieder angegriffen haben. Einem der Protestierenden wird nun wegen unrechtmäßiger Aneignung eines Objektes der Prozess gemacht. Dieser wollte sich am ersten Prozesstag nicht zu dem Hergang äußern.
Der Wert des Karton-Inhaltes wurde von dem Hauptzeugen und Strafantragsteller auf 60 bis 100 Euro beziffert. Belege für den Bestellvorgang oder Rechnungen, die den Eigentümer des politischen Werbematerials identifizieren können, lagen dem Gericht aktuell nicht vor.
Ein öffentlich zugängliches Video sollte den Angeklagten bei der Tat zeigen können. Zu sehen seien jedoch lediglich Teile des Kopfes des 29-jährigen Braunschweigers. Somit wäre das Video kein Beweismittel, so der Verteidiger. Des Weiteren bemängelte der verteidigende Rechtsanwalt den unzureichenden Umfang der Protokolle. Insofern er nicht die fehlenden Aussagen der weiteren Zeugen eingesehen habe, beantrage er einen Aussetzungsantrag des Verfahrens. Zudem müsse geklärt werden, wer der Eigentümer des Werbematerials sei. Sollte es nicht der Hauptzeuge sein, hätte dieser keinen privaten Strafantrag stellen dürfen, sagte der Verteidiger. Welches Material ihm gehöre beziehungsweise welches er bestellt und bezahlt habe, konnte der Zeuge zum Prozessauftakt nicht bestimmen.
Aufgrund ausstehender Zeugenaussagen und der Klärung des Eigentums ist das Verfahren am Montag von der zuständigen Richterin ausgesetzt worden. Ein Termin zur Fortsetzung steht noch nicht fest. Dass man jedoch weiter verfahren müssen, sagte die Staatsanwaltschaft. "Es besteht ein öffentliches Interesse, da es sich um Wahlunterlagen handelt, unabhängig davon, welche politischen Meinungen auf den Materialien vertreten sind", so die Staatsanwältin.
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