Angriff in Disko: Messerstecher muss mehrere Jahre in den Knast

Im Februar wurde der Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.

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Braunschweig. Das Urteil gegen einen 23-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das teilte das Landgericht Braunschweig am heutigen Mittwoch mit.



Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, in den frühen Morgenstunden des 15. April 2022 in einer Diskothek in Braunschweig in eine Auseinandersetzung geraten zu sein. Zwischen dem späteren Opfer und einer weiteren Person war es zu einer Auseinandersetzung wegen einer Jacke gekommen. Der 23-Jährige hatte sich in die Auseinandersetzung eingemischt und mit einem Butterflymesser von hinten fünf Mal auf sein Opfer eingestochen, wodurch dieser lebensgefährlich verletzt wurde.

Angreifer legte Revision ein


Im Februar wurde der Angreifer nach sechs Verhandlungstagen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Revision eingelegt Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Messerangriffe nehmen zu


In Niedersachsen sind im vergangenen Jahr die Messerangriffe gestiegen. Niedersachsenweit wurden 2.804 Taten verzeichnet, bei denen Messer als Tatwerkzeug eingesetzt wurden. Auch in der Region gab es zahlreiche Messerattacken.

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