Anhebung der Grundsteuer: Hausbesitzer sollen bis zu 25 Prozent mehr zahlen

Ab Januar 2025 müssen Hausbesitzer in Braunschweig mit einer Erhöhung der Grundsteuer rechnen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Braunschweig reformiert. Ziel ist es, die Einnahmen für die Stadt auf einem stabilen Niveau zu halten, ohne die Bürger insgesamt stärker zu belasten. Um dies zu erreichen, schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, die Hebesätze der Grundsteuer anzupassen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor.



Der Anlass für die Reform liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte. Die alten Berechnungen waren auf veralteten Werten basierend und können nur bis Ende dieses Jahres gelten. Niedersachsen hat entschieden, von den neuen bundesweiten Regelungen abzuweichen und ein eigenes System einzuführen.

Bessere Lage ist teurer


Das neue Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) verwendet ein Flächen-Lage-Modell, das nicht nur die Größe und Bebauung eines Grundstücks berücksichtigt, sondern auch dessen Lage. Das bedeutet, dass Grundstücke in besserer Lage teurer besteuert werden könnten.

Zur Umsetzung der Reform müssen die Hebesätze angepasst werden:
- Die Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Flächen) soll von 320 auf 400 Prozent steigen.
- Die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) wird von 600 auf 750 Prozent erhöht.

Obwohl die Stadt insgesamt die gleichen Einnahmen beibehalten möchte, kann es durch die Reform zu unterschiedlichen Auswirkungen für einzelne Steuerzahler kommen. Einige könnten mehr zahlen, während andere weniger zahlen könnten.

Wichtige Einnahmequelle - Rat entscheidet


Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt Braunschweig. Für 2024 werden Einnahmen von etwa 177.000 Euro aus der Grundsteuer A und rund 66 Millionen Euro aus der Grundsteuer B erwartet.

Wenn der Rat in seiner Sitzung am 5. November die vorgeschlagenen Änderungen genehmigt, wird die neue Grundsteuer für jedes Grundstück ab dem 1. Januar 2025 festgelegt.


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