Braunschweig. Gegen einen 20-Jährigen und eine 17-Jährige aus Salzgitter hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zum Nachteil eines 72-Jährigen zum Jugendschöffengericht Salzgitter erhoben.
Ihnen wird zur Last gelegt, den Geschädigten, in dessen Wohnung sie sich mit dessen Zustimmung aufhielten, im Zeitraum von März bis Mai 2015 geschlagen und unter anderem an den Kopf getreten zu haben. Die Taten hätten sie mit dem Handy gefilmt und die Filme über soziale Netzwerke verbreitet, ohne dass der Geschädigte dem zugestimmt hatte. Die Verbreitung wurde als Verstoß gegen §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz angeklagt. Die Taten wurden am 6.7.2015 festgestellt, nachdem eine Empfängerin des Videos dies der Polizei Salzgitter übermittelt hatte. Gegen den 20-jährigen Beschuldigten wurde am heutigen Tage durch das Amtsgericht Salzgitter Haftbefehl erlassen. Es ist in Kürze mit der Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins zu rechnen.
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