Braunschweig. Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016, am 1. August 2015, werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2015 ihren sechsten Geburtstag feiern. Die Kinder müssen bereits in diesem Jahr, in der Zeit vom 5. bis 9. Mai 2014, bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Ist die zuständige Grundschule nicht bekannt, kann diese an einer dem Wohnsitz nahe gelegenen Grundschule oder im Internet unter der Adresse www.Braunschweig.de/Rundumdieschule oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, unter der Telefonnummer 470-3229 erfragt werden.
Die frühzeitige Anmeldung ist notwendig, da die Schule die deutschen Sprachkenntnisse der schulpflichtigen Kinder feststellt. Die Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse.
Die Anmeldewoche gilt ebenso für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Kinder, die nach dem 1. Oktober 2015 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden sollen (sog. „Kann-Kinder“), sind erst im Mai 2015, in der Anmeldewoche, bei der zuständigen Grundschule anzumelden.
Ist die zuständige Grundschule nicht bekannt, kann diese an einer dem Wohnsitz nahe gelegenen Grundschule oder im Internet unter der Adresse www.Braunschweig.de/Rundumdieschule oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, unter der Telefonnummer 470-3229 erfragt werden.
Die frühzeitige Anmeldung ist notwendig, da die Schule die deutschen Sprachkenntnisse der schulpflichtigen Kinder feststellt. Die Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse.
Die Anmeldewoche gilt ebenso für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Kinder, die nach dem 1. Oktober 2015 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden sollen (sog. „Kann-Kinder“), sind erst im Mai 2015, in der Anmeldewoche, bei der zuständigen Grundschule anzumelden.
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