Anschlag geplant: IS-Anhänger kommen vor Braunschweiger Gericht

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Vor dem Braunschweiger Landgericht stehen ab September vier Männer, die   einen Anschlag auf Polizisten geplant haben sollen. Sie sollen Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ sein. Symbolfoto: Anke Donner
Vor dem Braunschweiger Landgericht stehen ab September vier Männer, die einen Anschlag auf Polizisten geplant haben sollen. Sie sollen Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ sein. Symbolfoto: Anke Donner

Braunschweig. Wie das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mitteilt, werden ab dem 20. September vier Männer vor dem Landgericht stehen. Den Männern wird vorgeworfen, Sprengstoffanschläge auf Polizisten und Bundeswehrsoldaten geplant zu haben. Laut der Mitteilung des Landgerichts sollen die Männer dem „Islamischen Staat“ angehören.


Mit Beschluss vom 15. August habe die Staatsschutzkammer des Landgerichts Braunschweig die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle richtet sich gegen den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sascha L., den 27-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Masie S., den 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen Alpazlan Ü. und den 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen Wadislav S.

Anschlag auf Polizisten geplant


Wie das Landgericht weiter mitteilte, wird Sascha L. die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat sowie der unerlaubte Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vorgeworfen, weil er - als Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ - einen Sprengstoffanschlag auf Polizisten, beziehungsweise Bundeswehrsoldaten geplant und dementsprechende Vorbereitungshandlungen getroffen habe.

Die drei weiteren Angeklagten, die Sascha L. in seinem Vorhaben unterstützt haben sollen, sind wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen angeklagt. Mit Ausnahme von Wadislav S. würden sich alle Angeklagten in Untersuchungshaft. Die erneute Anordnung von Untersuchungshaft für den Angeklagten Wadislav S. habe die Kammer mit Beschluss vom 8. August wegen Fehlen eines Haftgrundes abgelehnt. Es bestehe bei dem Angeklagten Wadislav S. weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr. Im Übrigen sei die Anordnung von Untersuchungshaft vor dem Hintergrund der bereits verbüßten zweimonatigen Untersuchungshaft und dem Umstand, dass der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender gewesen und bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei, unverhältnismäßig.

Beamte sollten angelockt werden


Wie die Generalstaatsanwaltschaft Celle in einer Pressemitteilung erklärte, hätten die Ermittlungen ergeben, dass sich Angeschuldigte Sascha L. als Unter­stützer der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat" betrachte, wobei sich seine jihadistische Über­zeugung mit einem ausgeprägten Antisemitismus und massiven Vorbehalten gegen die Demokra­tien westlicher Prägung, insbesondere die USA verband. Er sei hinreichend verdächtig, sich spätestens seit Dezember 2016 alle notwendigen Materialien zur Herstellung eines fernzündbaren Sprengsatzes mit dem Sprengstoff Acetonperoxid verschafft, einen solchen Sprengsatz hergestellt und im Januar 2017 im Stadtgebiet von Northeim zweimal erfolgreich getestet zu haben. Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft Celle sei er fest entschlossen gewesen, mit einem Sprengsatz Polizeibeamte, die zuvor angelockt werden sollten, per Fern­zündung aus einer Entfernung von ungefähr 15 Metern zu töten. Als alternatives Ziel seines An­schlags hatte er Soldaten der Bundeswehr in Aussicht genommen, die sich auf dem Heimweg befanden.

Video-Aufzeichnungen mit Treueschwur


Nach der Begehung des Sprengstoffanschlags sollten zwei Videodateien, die ihn bei der Ableis­tung des Treueschwurs auf Abu Bakr al-Baghdadi, den Anführer des „Islamischen Staates", zei­gen, veröffentlicht werden. Zu einer Ausführung seines Vorhabens kam es nicht mehr, weil der Angeschuldigte Sascha L. am 21. Februar festgenommen wurde. Der Angeschuldigte ist wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen angeklagt. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Komplizen waren sich nicht einig


Die ebenfalls beschuldigten Masie S. und Alpaslan Ü. hätten laut Generalstaatsanwatschaft die islamistische und antisemitische Über­zeugung des Angeschuldigten Sascha L. nicht geteilt. Sie sollen ihn aber durch vielfältige über das Internet geführte Kontakte in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm auf diese Weise ein Gefühl erhöhter Sicherheit gegeben haben. Darüber hinaus sollen sie dem Angeschuldigten Sascha L. Geld überwiesen haben, wobei sie wussten, dass dieser einen Bombenanschlag auf Polizeibeamte oder Bundeswehrsoldaten vorbe­reitete und das Geld hierfür einsetzen werde. Auch Masie S. soll sich darüber hin­aus bereit erklärt haben, im Falle eines Angriffs auf Polizeibeamte die späteren Opfer an den Tat­ort zu locken und auf diesem Wege ihre Tötung durch Sascha L. zu ermögli­chen. Masie S. und Alpaslan Ü. werdendeshalb der Beihilfe zu den oben genannten Straftaten des Angeschuldigten Sascha L. angeklagt und befinden sich in Untersuchungshaft.

Soldaten und Polizisten als „Judendiener" betrachtet


Der Angeschuldigte Wladislav S. würde sich demgegenüber nicht als Islamist betrachten, sondern als Anhänger des Nationalsozialismus. Er fühle sich dem Angeschuldigten Sascha L. aber persönlich verpflichtet, weil dieser ihn über einen längeren Zeitraum in seiner Wohnung aufgenommen habe. Darüber hinaus würde Sascha L. und Wladislav S. eine ausgeprägte anti­semitische Haltung verbinden. Sie würden alle deutschen oder US-amerikanischen Soldaten und Poli­zisten als „Judendiener" betrachten. Auch Wladislav S. soll Sascha L. durch persönliche oder über das Internet geführte Kontakte in seinem Entschluss, einen islamistisch motivierten, insbesondere gegen Soldaten oder Polizeibe­amte gerichteten Sprengstoffanschlag zu begehen, bestärkt und ihm ein Gefühl erhöhter Sicher­heit gegeben haben. Darüber hinaus sei er verdächtig, den Angeschuldigten Sascha L. zu den im Januar 2017 vorgenommenen „Probesprengungen" begleitet, hiervon jeweils eine Videoaufzeich­nung gefertigt und an den Angeschuldigten Sascha L. weitergeleitet zu haben.

Bis zu zehn Jahre Gefängnis drohen


Für den Prozess hat das Landgericht 14 Verhandlungstage anberaumt. Zu den Verhandlungstagen sind etwa 30 Zeugen und Sachverständige geladen. Das Gesetz sieht im Falle einer Verurteilung wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Die Straftat der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat,§ 89 a StGB, gehört zu den Katalogtaten, für die § 74 a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Zuständig- keit der Staatsschutzkammer vorsieht. Staatschutzkammern sind bei den Landgerichten und Staatsschutzsenate bei den Oberlandesgerichten eingerichtet. In Niedersachsen ist der Staatsschutzsenat beim Oberlandesgericht Celle zuständig. Nur für den Fall der Übernahme des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles erfolgt die Anklageerhebung vor dem Staatschutzsenat des Oberlandesgerichts, §§ 74.


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