Braunschweig. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 53-jährigen Braunschweiger erhoben, weil dieser sich am 15. November 2020 gegenüber mehreren Medienvertretern antisemitisch geäußert haben soll. Das geht aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft am heutigen Mittwoch hervor.
Dem Mann wird vorgeworfen, im Anschluss an eine aus Anlass des Volkstrauertages abgehaltene zentrale partei- und organisationsübergreifende Versammlung von etwa 50 Rechtsextremisten auf dem Löwenwall in Braunschweig in Richtung mehrerer anwesender Pressevertreter geäußert zu haben: „Judenpresse!“, „Verdammte, Feuer und Benzin für Euch!“ und „Judenpack!“ Diese Äußerungen stellen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Volksverhetzung und Beleidigung dar. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um den Landesvorsitzenden der vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachteten Partei „Die Rechte“.
Ermittlungen zunächst eingestellt
Das Ermittlungsverfahren war zunächst im Jahre 2021 und dann noch einmal Anfang 2023 von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Diesen Einstellungen lagen zum einen formale Erwägungen zu Grunde. So fehlte es zum Zeitpunkt der ersten Verfahrenseinstellung insbesondere an wirksamen Strafanträgen zur Verfolgung der Beleidigung. Beide Verfahrenseinstellungen beruhten zudem auf der Einschätzung, dass es sich bei den Äußerungen des Beschuldigten (noch) nicht um eine strafbare Volksverhetzung handele.
Gegen diese Entscheidungen wurde jeweils von mehreren Personen, die sich selbst beleidigt sahen und beispielsweise eine andere Rechtsauffassung vertraten, Beschwerde eingelegt. Nach Auswertung historischer Quellen aus der Zeit des Nationalsozialismus, die sich mit dem Begriff der sogenannten „Judenpresse“ auseinandersetzen, und unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beschwerdeführer erscheinen die Äußerungen des Beschuldigten nunmehr in einem anderen Licht.
Die Staatsanwaltschaft geht daher davon aus, dass es dem Beschuldigten zum einen darauf ankam, die Gesamtheit der in Deutschland lebenden Juden zu verunglimpfen. Zum anderen wollte der Beschuldigte durch seine diffamierenden Äußerungen zu Gewalt- und Willkürakten gegen die vermeintliche „Judenpresse“, unter der nach Auffassung des Beschuldigten offenbar alle nichtnationalsozialistischen und nichtrechtsextremistischen Medien verstanden werden sollen, aufstacheln.