Braunschweig. Die CDU-Stadtratsfraktion hatte im November einen Antrag gestellt, nach dem Menschen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden sollen. Eine ähnliche Regelung gibt es seit Anfang Oktober bereits in Peine. Bei der Ratssitzung am heutigen Dienstag wurde nun über den Antrag der Fraktion entschieden.
Der Antrag zielte darauf ab, die Verwaltung damit zu beauftragen, ein Konzept gemäß Paragraph 5 Asylbewerberleistungsgesetz zu entwickeln und umzusetzen. Die CDU-Fraktion sah in der Arbeitspflicht ein Mittel der Integration – Asylbewerber, die staatliche Leistungen beziehen, sollten mit ihrer Arbeit aber auch etwas an die Gesellschaft zurückgeben. Eingebunden werden sollten insbesondere städtische Gesellschaften und gemeinnützige Träger, bei denen die betroffenen Menschen beispielsweise in der Grünpflege und in sozialen Einrichtungen eingesetzt werden sollten. Reguläre Arbeitsplätze sollten dadurch ausdrücklich nicht verdrängt werden.
Fraktion fordert Kinderarbeit
Die Ratsgruppe "Die FRAKTION.BS – DIE LINKE., Volt und Die PARTEI" hatte vor der Entscheidung über den Antrag der CDU-Fraktion noch einen Änderungsantrag gestellt, der durch die Ratsfrau Michaline Saxel vorgebracht wurde – in diesem wurde eine Ausweitung des Ursprungsantrags nicht nur auf Asylbewerber, sondern auch auf Kinder gefordert. Zwar war dieser Antrag wohl eher der Satire zuzuordnen, sorgte im Stadtrat aber dennoch für einige empörte Reaktionen.
Hoher Verwaltungsaufwand
Bezüglich des ursprünglichen Antrags war der Grundtenor in den Redebeiträgen fraktionsübergreifend überwiegend gleich – vor allem der hohe Verwaltungsaufwand und die entstehenden Kosten, die von der Stadt Braunschweig selbst getragen werden müssten, wurden kritisiert. Vielfach wurde auch auf die geringe Anzahl der Asylbewerber verwiesen, die überhaupt für einen solchen Arbeitsdienst in Frage kommen würden. Diese liege bei rund 300 Menschen, von denen die meisten ohnehin durch verpflichtende Integrationskurse gebunden seien. Lediglich fünf Asylbewerber würden solche Maßnahmen generell verweigern, diese seien aber bereits entsprechend sanktioniert worden.
Ebenfalls kritisiert wurde, dass ein solcher Arbeitseinsatz nur von kurzer Dauer sein könne, da die Menschen nach Abschluss ihres Asylverfahrens gegebenenfalls ohnehin eine reguläre Arbeit aufnehmen dürften.
So hat der Rat entschieden
Zunächst wurde über den Änderungsantrag der Gruppe "Die FRAKTION.BS – DIE LINKE., Volt und Die PARTEI" abgestimmt – dieser wurde erwartungsgemäß abgelehnt. Auch der eigentliche Antrag der CDU fand im Rat der Stadt schließlich keine Mehrheit und wurde somit ebenfalls abgelehnt.

