Braunschweig. In dieser Woche wurde zwei Angeklagten wegen Diebstahls, räuberischen Diebstahls und Diebstahls in einem besonders schweren Fall in einer Sitzung vor dem Jugendschöffengericht in Braunschweig der Prozess gemacht, wobei die Taten sämtlich gewerbsmäßig vorgenommen worden sein sollen. Beide waren zu den Tatzeiten in der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig untergebracht und sind Asylbewerber. Am Ende wurden Bewährungsstrafen verhängt.
Es waren zehn Zeugen und ein Dolmetscher geladen. Die Tatvorwürfe im Einzelnen. Am 16.08.2015 sollen sich die beiden Angeklagten mit einer gesondert verfolgten dritten Person um 01:00 Uhr in der Nacht auf dem Bankplatz im Braunschweig befunden haben. Dabei sollen sie einer Person eine Handtasche, den Personalausweis, Bargeld und Schlüsselbund entwendet haben. Zudem soll ein Angeklagter am 19.08.2015 im Aldi-Markt am im Bienroder Weg 53 eine Flasche Whisky im Wert von 6.99 Euro gestohlen haben. Am 20.08.2015 soll der eine Angeklagte zusammen mit einer gesondert verfolgten dritten Person sich beim Weinfest auf dem Kohlmarkt gegen 22.40 Uhr eingefunden haben. Dort hätten sie einem Mann nach erfolgreicher Ablenkung das Handy entwendet. Am 10.09.2015 schließlich gegen 05.00 Uhr sollen beide Angeklagten auf dem Weg von der Landesaufnahmebehörde Richtung Innenstadt unterwegs gewesen sein. Im Bereich des Bienroder Weges sollen beide Angeklagten den gemeinsamen Tatentschluss gefasst haben, in die dort abgestellten Fahrzeuge einzubrechen und nach Wertgegenständen zu suchen, um diese mitzunehmen. Mit einer Flasche hätten die Angeklagten die Scheibe eines Kleintransporter eingeschlagen. Bevor die Angeklagten sich etwas an sich nehmen hätten können, sollen sie von der Polizei gestellt worden sein. Karl Jahnke, Pressesprecher am Amtsgericht, sagte auf Anfrage von regionalHeute.de, dass beide Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein Angeklagter wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und muss bei Verstoß gegen die Bewährungsauflagen ein Jahr in Jugendarrest. Der zweite Angeklagte wurde zu vier Monaten Haft verurteilt, die eher absitzen müsste, sollte er sich innerhalb der Bewährungszeit von drei Jahren etwas zu Schulden kommen lassen.
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