Braunschweig. Angesichts auch in Braunschweig steigender Zahlen weist die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung erneut auf die Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen hin. Darin ist die Pflicht zur Quarantäne unter bestimmten Voraussetzungen für die Betroffenen gesetzlich geregelt.
Personen mit positivem PCR-Test, PoC-Test oder Selbsttest sowie Personen, bei denen nach dem Auftreten von typischen Symptomen eine PCR-Testung angeordnet oder selbst veranlasst wurde, müssen sich auch ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt absondern. Gleiches gilt auch für Personen, die mit einer per PCR positiv getesteten Person im eigenen Haushalt zusammenleben oder als Kontaktperson im Sinne des Robert-Koch-Institutes (RKI) eingestuft sind.
Hier das Wichtigste im Überblick:
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