Braunschweig. Immer mehr Eltern nehmen sich für die Erziehung von Kindern in den ersten Lebensjahren gemeinsam Zeit. Doch solange nichts anderes vereinbart ist, werden die Erziehungszeiten bei der Rente automatisch der Mutter angerechnet. Dabei kann die Zuordnung zum Vater durchaus sinnvoll sein. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig erklärt, wie die Mütterrente für Väter funktioniert.
„Grundsätzlich ist die Mütterrente für Väter noch immer ein Sonderfall“, stellt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD, klar. „Haben beide Eltern ein Kind gemeinsam erzogen, werden die Erziehungszeiten normalerweise der Mutter zugeordnet.“
Durch eine gemeinsame Erklärung beider Elternteile gegenüber der Deutschen Rentenversicherung könne der Anspruch aber abweichend auf den Vater übertragen werden. „Dies kann zum Beispiel zum Ausgleich von Rentenlücken während einer Elternzeit sinnvoll sein“, so Bursie weiter. „Der Haken dabei: Eine solche Erklärung kann nur für die Zukunft abgegeben werden und gilt maximal zwei Monate rückwirkend.“ Wer die rechtzeitige Abgabe der Erklärung verpasse, habe also unter Umständen das Nachsehen.
Um den Anspruch dennoch für einen länger zurückliegenden Zeitraum einfordern zu können, müsse der Vater nachweisen, dass er den überwiegenden Teil der Erziehungsarbeit geleistet hat. „Dafür spricht zum Beispiel, wenn er arbeitslos war oder bei freier Zeiteinteilung studiert hat, während die Mutter gearbeitet hat“, erläutert Bursie.
Wer wissen möchte, ob die Zuordnung zum Vater im Einzelfall möglich ist und sich insgesamt wirtschaftlich lohnt, kann sich an den SoVD in Braunschweig wenden. Die Beraterinnen und Berater prüfen die Unterlagen der Ratsuchenden und beantworten generell alle Fragen rund um das Thema Rente. Der SoVD ist unter 0531 - 480 760 oder auf www.sovd-braunschweig.de erreichbar.
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