Braunschweig. Nach der Flüchtlingswelle im vergangenen Jahr und der steigenden Zahl von neuen Sprachlernklassen in Deutschland, teilte das Kultusministerium nun mit, dass landesweit über 200 Förderklassen aufgelöst werden sollen. Auch die Braunschweiger Schulen seien davon betroffen.
Im Zuge der Flüchtlingswelle wurden innerhalb von zwei Jahren knapp 400 neue Sprachlernklassen gegründet. Landesweit gebe es aktuell490 Sprachlernklassen, 228 weniger als noch im Schuljahr 2016/2017. Auch in Braunschweig wurde die Anzahl an Förderklassen von zehn auf vier reduziert. Betroffen seien dabei die Grund- und Hauptschule Rüningen, die Realschule Maschstraße, die Nibelungen-Realschule, das Gymnasium Raabeschule und die Grundschule Altmühlstraße.
Dauerhafte Beschulung nicht zielführend
Doch was sind die konkreten Gründe für die Reduzierung der Sprachlernklassen? Wie das Kultusministerium erklärt, seien Sprachlernklassen ein Instrument unter vielen Fördermaßnahmen, um Schüler an die deutsche Sprache heranzuführen und fit für den Regelunterricht zu machen. Das war schon immer der Fall und hieran werde auch nicht gerüttelt. Es gebe aber auch Sprachförderkurse, Sprachförderunterricht, Sprachförderkonzepte und vorschulische Sprachförderung. Eine dauerhafte Beschulung von Kindern ohne Deutschkenntnisse in einer Klasse nur unter sich werde von allen Fachleuten als nicht zielführend erachtet. Bekanntermaßen findet erfolgreicher Spracherwerb im Unterricht und außerhalb des Unterrichtes statt, wenn intensiver Kontakt zur Lernsprache bestehe und die Sprache rezipiert werden könne. Bei der Weiterentwicklung der jeweiligen Sprachförderkonzepte erhalten die Schulen Beratung und Unterstützung, zum Beispiel durch die Sprachbildungszentren der Niedersächsischen Landesschulbehörde.
Stundenkontingent deutlich angewachsen
Welches Instrument der Sprachförderung zum Einsatz kommt, hänge von der jeweiligen Situation ab. Der Mehrzahl aller Schüler, ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen, werde mittels der oben genannten weiteren Sprachfördermaßnahmen die deutsche Sprache nahe gebracht. Das Stundenkontingent für besondere Fördermaßnahmen in diesem Bereich sei daher auch deutlich angewachsen: Von rund 37.000 Lehrerstunden im Schuljahr 2014/2015 auf über 58.000 Lehrerstunden im Schuljahr 2016/2017. Es sei selbstverständliche Aufgabe eines Ministeriums, die Ressourcen im Blick zu behalten und ein angemessenes Controlling vorzunehmen. Das gelte ebenfalls für den Zusatzbedarf Sprachförderung. Dazu gehöre auch der Hinweis an die Schulen, dass die Sprachfördermaßnahme „Sprachlernklasse“ nicht unbegrenzt weiterlaufen, sondern nach spätestens einem Jahr Sprachförderung integrativ fortgeführt werden soll. Das bedeutet: Regelunterricht plus zusätzliche Sprachförderung. Damit verbunden war die Prognose, dass aufgrund der abnehmenden Tendenz beim Flüchtlingszuzug sich die Stundenanzahl für die Sprachförderung auf 51.000 Stunden reduzieren lassen könnte. Ob sich diese Prognose erhärtet, sollen die genauen Anmeldungen für den Zusatzbedarf Sprachförderung zeigen. Sollte der Bedarf anhaltend hoch sein, werde das Ministerium entsprechend flexibel reagieren.
Es gelte nach wie vor das Motto: Jede Schule erhält bei der Sprachförderung die notwendige Unterstützung. Weniger Sprachlernklassen bedeuten nicht weniger Sprachförderung. Weniger Sprachlernklassen bedeutet andere Formate der Unterstützung beim Spracherwerb und bei der Vertiefung der Sprachkompetenz, erklärt das Ministerium.
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