Ausweitung der Notbetreuung: Kinder mit einem systemrelevanten Elternteil betroffen

Weiterhin gilt: Eltern sollen Alternativen zur Notbetreuung abklären, bevor sie diese in Anspruch nehmen.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Braunschweig. In Krippen, Kindergärten und Einrichtungen der Schulkindbetreuung wird die Notbetreuung fortgesetzt und sukzessive ausgeweitet. Laut einer neuen Verordnung des Landes Niedersachsen werde die Notbetreuung auf Kinder ausgeweitet, von denen mindestens ein Elternteil in einer systemrelevanten Berufsgruppe arbeite. Auch bei der Ausweitung der Notbetreuung gilt grundsätzlich, dass Kinder möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, in denen nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist. Eltern sind weiterhin aufgefordert, zunächst alle Alternativen der Kinderbetreuung abzuklären und den Bedarf nachzuweisen. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


Eltern, die von der Notbetreuung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, sich mit ihrer Betreuungseinrichtung oder Tagespflegeperson vorab in Verbindung zu setzen. Fragen zur Notbetreuung in Kitas beantwortet darüber hinaus die Kita-Platzvermittlung, Telefonnummer 0531/470-8493. Fragen zur Notbetreuung in der Kindertagespflege werden unter 470-8451 sowie beim zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege "Das FamS" unter 0531/12055440 beantwortet. Bei Fragen zur Notbetreuung in Schulkindbetreuungsgruppen gibt es unter 470-8512 Informationen.

Einzig die Betreuung durch Großeltern oder Angehörige der Risikogruppen ist zu vermeiden. Ferner besteht gemäß Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes die Möglichkeit, eine Entschädigung von Verdienstausfällen zu beantragen.

Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen sieht vor, in die Notbetreuung "Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist." Im Zuge der Verordnung werden die bereits seit mehreren Wochen in Braunschweig auf kommunaler Ebene eingeführten Ausnahme- und Härtefallregelungen auf Landesebene weitestgehend übernommen.

Entgelte: Zahlungsverpflichtung wird ausgesetzt


Aufgrund der Verlängerung der Schließung der Kindertagesstätten, Schulkindbetreuungseinrichtungen (einschließlich der Betreuung in Kooperativen Ganztagsgrundschulen) und Kindertagespflege wird für die Betreuung in städtischen Einrichtungen und in der Kindertagespflege von einer weiteren Zahlungsverpflichtung des Entgeltes und des Essengeldes bis zur Wiederaufnahme der Betreuungsleistung abgesehen. Geleistete Zahlungen für den Zeitraum ab 16. März werden in Kürze erstattet. Für die Betreuung in Notgruppen folgt noch eine gesonderte Regelung.

Die Stadt Braunschweig passt das Formular zur Berufsgruppenbescheinigung und zum Nachweis des Arbeitgebers derzeit an die Verordnung des Landes an. Das aktualisierte Formular kann in Kürze unter diesem Link ("Häufig gestellte Fragen und Antworten") heruntergeladen werden. Dort ist derzeit noch die bisherige Fassung eingestellt. Bereits vorgelegte Bescheinigungen bleiben weiterhin gültig und müssen nicht erneut vorgelegt werden. Sobald nächste Schritte der Ausweitung vereinbart werden, erfolgt schnellstmöglich eine Information auf den städtischen Internetseiten.



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