"Bedarf äußerst gering": Keine Defibrillatoren für Sportanlagen

Laut Auskunft der Verwaltung stehe der Aufwand in keinem Verhältnis zum Bedarf.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Keine der städtischen Sportanlagen in Braunschweig ist mit einem automatisierten externen Defibrillator (AED) ausgestattet. Das geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im städtischen Sportausschuss am gestrigen Dienstag hervor.



Anlass der Frage sei der Zusammenbruch des dänischen Nationalspielers Christian Eriksen bei der Fußball-Europameisterschaft im Juni. Seitdem würden sich immer mehr Vereine mit dem Nutzen von Defibrillatoren befassen, so die SPD. Bisher hätten aber nur vereinzelte Sportstätten bei einem Herzstillstand ein Gerät sofort zur Verfügung. Dabei stelle sich den Vereinen die Frage, ob diese Geräte gemietet oder gekauft werden sollten oder ob die Stadt Braunschweig von sich aus eine Ausstattung der Sportanlagen mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED), sogenannten Laiendefibrillatoren, beabsichtige oder diese bei Beschaffung durch die Sportvereine bezuschussen könne.

"Schnelles Handeln gefragt"


"AED können Leben retten: Tritt ein Herzstillstand ein, ist schnelles Handeln gefragt; bis der Notarzt kommt, ist es oft schon zu spät", so die SPD in ihrer Anfrage. Innerhalb von vier Minuten müsse mit der Herzmassage begonnen werden, andernfalls drohe der Tod. Gerade im Sport komme es immer wieder dazu, dass Menschen plötzlich mit einem Herzstillstand zusammenbrechen – nicht nur ältere Menschen, sondern auch fitte junge Menschen, Jugendliche und Kinder. Die AED seien selbsterklärend und daher auch von Laien zu bedienen – rechtlich abgesichert.

Die Verwaltung sieht im Gegensatz zur SPD aber keinen Bedarf der Ausstattung der städtischen Sportstätten mit AED. Eine gesetzliche Grundlage oder gar eine gesetzliche Pflicht zur Anschaffung von AED sei nicht gegeben. Falls Defibrillatoren vorgehalten würden, sei jedoch die gesetzliche Anforderung zur Schulung gemäß Medizinproduktegesetz in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung einzuhalten. Das Vorhalten von Defibrillatoren setze also die Schulung von betrieblichen Ersthelfern in wiederkehrendem Rhythmus voraus. Diesem Aufwand stehe nach fachlicher Analyse - die Stadt beruft sich hier auf das Deutsche Ärzteblatt - ein ausgesprochen geringer Bedarf gegenüber. So sei der Landtag in Düsseldorf bereits 2003 mit AED ausgestattet und mehr als 50 Angestellte als Ersthelfer geschult worden. Dennoch sei es unter den mehr als einer Million Besuchern nicht zu einem einzigen Einsatz gekommen. Erfahrungen in anderen Einrichtungen bestätigten diese Analyse. Daher sehe man von einer Anschaffung von Defibrillatoren ab.

Keine Fördermöglichkeiten


Zudem gebe es auch keine Möglichkeit für Vereine, von der Stadt einen Zuschuss für die Beschaffung oder Miete von AED zu erhalten. "Die Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig beinhaltet keinen Fördertatbestand für die Anschaffung von AED", so die Antwort der Verwaltung.


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