Bei längerer Kita-Betreuung: Eltern sollen Arbeitsnachweis vorlegen

Die Stadt Braunschweig möchte einführen, dass bei Betreuungszeiten über die gesetzlich garantierte Stundenzahl hinaus, in manchen Fällen Beschäftigungsnachweise erbracht werden müssen.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24. August wird die Verwaltung vorschlagen, bei einer Kita-Betreuung über die gesetzlich garantierte Stundenzahl hinaus Arbeitgebernachweise einzuführen, die Eltern der Stadtverwaltung vorlegen sollen. Das teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung mit. Die neue Regelung soll aber nur dann gelten, wenn in einer einzelnen Kita ein akuter Personalmangel herrscht und das Betreuungsangebot gefährdet ist. In solchen Situationen komme der Arbeitgebernachweis zum Tragen und wer keinen hat, müsse damit rechnen, nur sechs Stunden Betreuung zu erhalten.


Damit möchte die Stadt angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels die Leistungsfähigkeit und Qualität der Kita-Betreuung weiterhin sicherstellen. Die Stadt folgt damit dem Beispiel anderer Kommunen und Braunschweiger Kitas in freier Trägerschaft. Sozial- und Jugenddezernentin Dr. Christina Rentzsch hat den Vorschlag am heutigen Donnerstag gemeinsam mit Martin Albinus, Fachbereichsleiter Kinder, Jugend und Familie, Barbara Reinmüller, Leiterin der Abteilung Kindertagesstätten im genannten Fachbereich und Marion Lenz, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt.

Einführung zum 1. Oktober geplant


Mit dem Ziel, mindestens den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung im Umfang von sechs Stunden täglich so verlässlich wie möglich zu gewährleisten und dabei mit einem hohen Maß an Transparenz darüber hinausgehende Betreuungsbedarfe zu berücksichtigen, wird die Verwaltung dem Rat die Einführung eines Beschäftigungs- beziehungsweise Ausbildungsnachweises vorschlagen. In Abstimmung mit dem Stadtelternrat und den Vertretungen freier Träger für Kinderbetreuungseinrichtungen sollen die Nachweise ab dem 1. Oktober eingeführt werden.

Besondere Fördererfordernisse einzelner Kinder sowie soziale Notlagen in Familien werden weiterhin entsprechend berücksichtigt, auch wenn kein Arbeitgebernachweis vorgelegt wird. Auf Grundlage der Bescheinigungen kann perspektivisch dann schnell entschieden werden, wer weiterhin eine längere Betreuung erhält. Die Eltern sollen nach dem Ratsbeschluss mit einem Schreiben über die geplante Nachweispflicht informiert werden.

Temporäre Gruppenschließungen


Hintergrund sei der Fachkräftemangel von dem auch Kindertageseinrichtungen in starkem Maße betroffen sind. Das gelte auch für Braunschweig. Dazu kommen in vielen Kitas krankheitsbedingte Personalausfälle. Dieser Personalmangel habe bereits zu Betreuungseinschränkungen in den Braunschweiger Kindertagesstätten bis hin zu temporären Gruppenschließungen geführt. Für Eltern seien diese oftmals kurzfristigen Einschränkungen herausfordernd und stellen sie vor Probleme im Alltag.

Bisher konnten Eltern – unabhängig vom konkreten Bedarf – die Betreuungszeit völlig frei wählen. Mit diesen Veränderungen wird die Gewährung längerer Betreuungszeiten für alle Eltern transparenter und nachvollziehbarer. Die personellen Standards des Niedersächsischen Kita-Gesetzes werden natürlich eingehalten, so die Stadt.

Bis auf Weiteres


Die Stadträtin für Soziales, Schule, Gesundheit und Jugend, Dr. Christina Rentzsch betont, dass dieses Verfahren erst einmal bis auf Weiteres gelten solle. „Der Standard, dass Eltern die Betreuungszeit frei wählen können bleibt grundsätzlich weiterhin das Ziel und soll sofort wieder gelten, sobald sich die Situation am Arbeitsmarkt nachhaltig entspannt hat und wieder ausreichend Arbeitskapazitäten zur Verfügung stehen“, so Rentzsch.


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