Braunschweig. Das von der 8. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig am 25.11.2014 verkündete Urteil in dem Verfahren 8 KLs 24/14 ist rechtskräftig. Die Kammer hatte den 43-jährigen Angeklagten wegen Betruges in 66 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Hintergrund der Verurteilung war, dass der Angeklagte, gelernter Bankkaufmann, unter Ausnutzung des Vertrauens sich von Familienangehörigen und Bekannten Geldbeträge in Höhe von 20.000 € bis 227.000 € habe überweisen lassen. Diese Beträge habe er jedoch nicht, wie den Geschädigten zugesagt, zur sicheren und gewinnbringenden Geldanlage verwendet, sondern habe das Geld zu privaten Zwecken und zur Finanzierung seines Lebensunterhalts bzw. zwecks Begleichung von Schulden benutzt. Die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 15.06.2015 verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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