Braunschweig. Etwa 600 Personen soll die Vorschlagsliste der Stadt Braunschweig für die Schöffenwahl beinhalten. Bisher haben sich schon zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger beworben. Doch es sind noch nicht genug Bewerbungen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 eingegangen. Das teilt die Stadt in einer Pressemeldung mit.
Wer Schöffin oder Schöffe beim Amts- oder Landgericht werden will, sollte sich bis zum 31. Januar um die Aufnahme in die Vorschlagsliste für dieses Ehrenamt bewerben. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind unter anderem: deutsche Staatsangehörigkeit, Lebensalter zwischen 25 und 69 Jahren und ein Wohnsitz in Braunschweig.
Ein Vordruck für die Bewerbung ist im Internet unter www.braunschweig.de/schoeffen zu finden. Dort erhalten Interessierte auch weitere Informationen zur Schöffenwahl, oder sie informieren sich telefonisch unter (0531) 470-4114. Bewerbungen können im Referat Stadtentwicklung und Statistik, Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig, per Brief oder Fax eingereicht werden.
Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt im Frühjahr über die Vorschlagsliste, aus der dann ein Ausschuss am Amtsgericht die Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtszeit wählt. Diese beginnt am 1. Januar 2019 und dauert fünf Jahre. Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt als rechtliche Laien, aber mit gleichen Rechten und Pflichten wie Berufsrichter aus.
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