Braunschweig. Im Oktober des vergangenen Jahres wurde ein 25-jähriger Braunschweiger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nun das Urteil des Landgerichts.
Der Mann war im Oktober 2024 vom Braunschweiger Landgericht wegen Mordes verurteilt worden. Er soll im Juni 2023 gemeinsam mit seiner Schwester den Plan geschmiedet haben, den gewaltsamen Tod ihres Vaters im Jahr 2022 zu rächen. Die Schwester, die in Pakistan lebt, soll unter falscher Identität online Kontakt zum späteren Opfer aufgenommen und eine Liebesbeziehung aufgebaut haben. So habe der spätere Angeklagte den Aufenthaltsort des Opfers im Kanton Wallis ausfindig machen können.
Opfer und Täter kannten sich seit Kindertagen
Dieser soll daraufhin mit seiner Lebensgefährtin in die Schweiz gereist sein, wo sie gemeinsam einen abgelegenen Tatort ausgewählt haben sollen. Die Schwester soll dann das Opfer unter einem Vorwand dorthin gelockt haben. Vor Ort soll der Angeklagte Handy-Probleme vorgetäuscht und dann das ihm seit Kindertagen bekannte Tatopfer mit einem 32 Zentimeter langen Armeemesser angegriffen haben. Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft gerufen haben: „Weißt du, wer ich bin? Du hast meinen Vater getötet, du Bastard!“
Opfer bricht zusammen und stirbt
Das Opfer konnte noch zu einem nahegelegenen Parkplatz flüchten, brach dort jedoch zusammen und verstarb wenig später. Die Ermittler fanden später am Tatort die Tatwaffe sowie die blutverschmierte Jacke des Täters. Zudem soll sich herausgestellt haben, dass das Opfer während des Angriffs ein Handy festhielt, über das Nachrichten zwischen dem Angeklagten und seiner Tante in Afghanistan entdeckt wurden.
Urteil ist rechtskräftig
Das Landgericht Braunschweig sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Die Revision des Verurteilten gegen das Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof verworfen. Das Urteil ist damit endgültig rechtskräftig, heißt es in einer Mitteilung des BGH am heutigen Montag.