Braunschweig. Im Januar 2018 brannte ein Mehrfamilienhaus in der Hochstraße in Braunschweig nieder. Im November 2019 wurde ein 41-Jähriger wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt (regionalHeute.de berichtete). Im Prozess gegen den Eigentümer der Immobilie, der den Brand in Auftrag gegeben haben soll, hatte es jedoch bereits Anfang Juni eine Wende gegeben. Nun wurde der Angeklagte von der Kammer freigesprochen, wie das Landgericht Braunschweig auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilt.
Der Angeklagte hätte im Jahr 2012 das Haus in der Hochstraße gekauft, um auf dem Gelände ein lukratives Neubauprojekt zu verwirklichen (regionalHeute.de berichtete). Im Jahr 2015 habe er das Haus mit einer Versicherungssumme in Höhe von 698.000 Euro unter anderem gegen Feuerschäden versichert. In der Folgezeit habe sich ein Mieter geweigert, auszuziehen und die angestrengte Räumungsklage sei erfolglos geblieben. Ferner habe der Mieter auch nicht auf Drohungen durch einen Zeugen reagiert. Um das Grundstück planmäßig nutzen zu können und die Versicherungssumme zu erhalten, habe der Angeklagte beschlossen, das Gebäude in Brand zu setzen und zerstören zu lassen, wie es aus der damaligen Prozessvorschau des Landgerichtes hervorging. So hätte der Eigentümer einen Mittelsmann dazu beauftragt das Gebäude anzuzünden. Dies habe sich im Prozess nicht bestätigen lassen.
Wie der verurteilte Brandstifter nun bekundet habe, sei er nicht von dem angeklagten Eigentümer, sondern einem Dritten angestiftet worden. Ebenso konnte die Kammer weitere Indizien, wie zum Beispiel, dass das Objekt hoch versichert war, nicht feststellen, so das Landgericht weiter.
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