Braunschweig. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig hat eine Resolution zum Erhalt von Flohmärkten in Braunschweig in der letzten Ratssitzung unterstützt. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg, das jüngst gewerbliche Flohmärkte an Sonntagen verboten hatte.
Christoph Bratmann, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion, verwies in diesem Zusammenhang auf die Komplexität des Themas: „Gerade hier in Braunschweig haben auch gewerbliche Flohmärkte wie die auf dem Harz und Heide-Gelände eine lange Tradition und sind uns allen ans Herz gewachsen. Ferner bieten sie für Menschen mit geringem Einkommen oft eine gute Gelegenheit, günstige Produkte zu erwerben. Das OVG-Urteil berührt jedoch Landesrecht und hier kann der Rat der Stadt Braunschweig nicht eingreifen“, so Bratmann.
Er habe auf Landeseben daher bereits erste Gespräche geführt und so erfahren, dass mit dem Wirtschaftsministerium (für die Gewerbeordnung), dem Innenministerium (für die Feiertagsgesetzgebung) und dem Sozialministerium (für das Ladeschlussgesetz) gleich drei Ministerien beteiligt zuständig sind. „Dies erschwert die Situation natürlich ungemein. Wünschenswert wäre es aus unserer Sicht daher, Kommunen mehr Spielraum bei der Genehmigung von gewerblichen Flohmärkten einzuräumen“, so Bratmann. Die Kommunen könnten den jeweiligen Einzelfall am besten beurteilen, gäbe es schließlich auch Fälle von kleinen Städten in Niedersachsen, in denen gewerbliche Flohmärkte durchaus Einfluss auf den örtlichen Einzelhandel nehmen könnten. Hier gelte es auch die Interessen der festen Händler nicht außer Acht zu lassen.
Bratmann betonte abschließend, in der derzeitigen Diskussion differenziert zu argumentieren: „In der öffentlichen Diskussion geht teilweise unter, dass private Flohmärkte von dem OVG-Urteil nicht berührt sind. Diese können weiter wie gehabt stattfinden.“
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