Braunschweig. Am morgigen Samstag tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft und löst einen Großteil der Landesverordnungen ab. Wie die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet, ändert sich zunächst erst einmal nicht viel. Grund sei, dass die Stadt Braunschweig nach den nun maßgeblichen Zahlen des Robert-Koch-Instituts voraussichtlich am morgigen Samstag den dritten Tag in Folge eine Inzidenz von 100 unterschreiten wird. Die Stadt stellt daher klar, dass es bis auf Weiteres keine Ausgangssperre geben wird. Kleinere Änderungen ergeben sich aus der der Bundesverordnung angepassten Landesverordnung dennoch auch für Braunschweig.
Es gelten laut der Stadt Braunschweig ab dem morgigen Samstag wieder die Regelungen von vor einigen Wochen, als die Stadt ebenfalls eine Inzidenz von unter 100 hatte. Danach sind Zusammenkünfte nur mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt zulässig, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht einzuberechnen sind. Für den Einzelhandel gilt Terminshopping (Click and meet) ohne Vorlage von einem negativem Testergebnis. Museen können grundsätzlich öffnen
Neuigkeiten für Schulen und Kitas
Für Schulen und die Kindertagesbetreuung gelten abweichende Regelungen. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass die derzeitigen Beschränkungen (bei Schulen: Wechselunterricht nur für Grundschulen, Förderschulen und Abschlussklassen, bei Kitas: Nur Notbetrieb) aufgrund der bisherigen Inzidenz zunächst weiter gelten, bis die Allgemeinverfügung ausdrücklich aufgehoben wird. Dies sei frühestens nach fünf Tagen mit einer Inzidenz unter 100 möglich.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Tatsache, dass die Kommune an drei Tagen über- bzw. an fünf Tagen unter 100 liegt, per Allgemeinverfügung bekannt gemacht werden muss. Dabei gebe es anders als in der bisherigen Landesverordnung keinen Spielraum für die Kommune, eine Abwägungsentscheidung gemäß der Tendenz zu treffen. Die Kommune habe auch keinen Spielraum bezüglich der zu treffenden Maßnahmen.
Wechselunterricht frühestens ab Mittwoch
Die derzeitigen Festlegungen könnte sich frühestens ab Montag ändern: Entweder, weil die Zahlen ab Samstag und bis einschließlich Montag wieder über 100 liegen, oder weil sie an fünf Tagen unter 100 lagen. In letzterem Fall würde nach Landesrecht für alle Schulen wieder das Wechselmodell gelten, für die Kitas würde der eingeschränkte Regelbetrieb wieder möglich sein. In beiden Fällen müssten die Veränderungen jedoch mit Allgemeinverfügung bekannt gemacht werden und könnten dann jeweils erst ab Mittwoch gelten.
RKI-Zahlen sind entscheidend
Die Zahlen des RKI weichen zum Teil deutlich von den städtischen und auch den Landeszahlen ab. Das hänge damit zusammen, dass das RKI gemeldete Fälle im Nachhinein bestimmten Tagen zuordnet, etwa dem Tag des positiven Testergebnisses. Das Gesundheitsamt Braunschweig dagegen meldet Fälle nach Meldung bei der Behörde, unabhängig davon, wann der Fall festgestellt wurde oder wann eine Person angegeben hat, dass sie Symptome entwickelt hat. Dies führt zu abweichenden Werten bei der Sieben-Tages-Inzidenz und bei den RKI-Zahlen auch zu Nachkorrekturen. Da die Zahlen des RKI maßgeblich sind und damit auch deren Datenerfassung, werde die Stadt Braunschweig künftig keine eigenen Zahlen mehr veröffentlichen und auf die RKI-Zahlen verweisen.
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