Braunschweigs Doppelhaushalt ohne Auflagen vom Land genehmigt

Mit der Genehmigung erteilt das Land auch die Zustimmung für die mit den Investitionen einhergehenden Kredite und Verpflichtungsermächtigungen.

Das Rathaus in Braunschweig.
Das Rathaus in Braunschweig. | Foto: Axel Otto

Braunschweig. Das Land Niedersachsen als zuständige Kommunalaufsicht hat den Doppelhaushalt der Stadt Braunschweig für die Jahre 2023 und 2024 ohne Auflagen genehmigt. Das berichtet die Stadt am heutigen Mittwoch in einer Pressemitteilung.



Nach der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung werde die Stadt damit ab dem 12. September ihre geplanten Projekte und Vorhaben für diese beiden Jahre wie vorgesehen umsetzen können. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Braunschweig sieht das Land weiterhin als gegeben an. Das sei eine gute Nachricht insbesondere mit Blick auf die vorgesehenen Investitionen und Instandhaltungen in Höhe von rund 200 Millionen Euro pro Jahr (ohne Kreditausleihungen an Konzerngesellschaften), sagte Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum.

Zukunftsinvestitionen weiterhin möglich


Mit der Genehmigung erteilt das Land auch die Zustimmung für die mit den Investitionen einhergehenden Kredite und Verpflichtungsermächtigungen. Insgesamt hat der Doppelhaushalt ein Haushaltsvolumen von rund 1,1 (2023) bzw. 1,2 (2024) Milliarden Euro. Dr. Kornblum stellte in diesem Zusammenhang die erheblichen Konsolidierungsanstrengungen der Verwaltung zum Doppelhaushalt heraus. "Damit haben wir – wie im vergangenen Jahr zugesagt - einen wesentlichen Beitrag geleistet, um trotz widriger wirtschaftlicher Gesamtumstände einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, der große Zukunftsinvestitionen weiterhin ermöglicht – ohne Auflagen der Aufsichtsbehörde."

Der Oberbürgermeister nannte zum einen die Überarbeitung des Investitionsprogramms. So konnten 14,7 (2023) bzw. 17,3 (2024) Millionen Euro weniger Investitionen als in der Vorjahresplanung zum Haushalt angemeldet werden. Zum anderen sollen durch die globale Minderausgabe in 2023 Haushaltsverbesserungen von 16, in 2024 von 11 Millionen Euro in der laufenden Bewirtschaftung durch die Verwaltung erreicht werden. Dabei handele es sich um ein ehrgeiziges Konsolidierungsprogramm, das der aktuellen Krisensituation Rechnung trage.

Kritik an Landesregierung


Gleichwohl sei es in der derzeitigen Situation kaum möglich, negative Effekte wie etwa die Inflation vollständig aufzufangen. So habe das Land wie in den vergangenen Jahren neben dem Stellenzuwachs auch kritisch angemerkt, dass Tilgungen für Kredite nicht aus laufender Verwaltungstätigkeit bedient werden können. Damit die erheblichen Herausforderungen nicht zu einer Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit in der Zukunft führen, wird die Stadt den eingeschlagenen Konsolidierungskurs mit Nachdruck fortsetzen. Dies fordert auch die Kommunalaufsicht. Wie bei vergleichbaren Städten auch wird dieses aber nur gelingen, wenn Land und Bund ihren Teil zur Finanzierung der übertragenen Aufgaben beitragen.

Dr. Kornblum: "Die kritischen Anmerkungen des Landes sind nachvollziehbar, deuten jedoch eben auch auf strukturelle Probleme, auf die die Kommunen seit Jahren hinweisen. Alle Städte müssen mit der Situation umgehen, immer neue Aufgaben zu erhalten, ohne dass sie finanziell dafür ausreichend ausgestattet werden." Zudem müsse der städtische Haushalt zunehmend die Defizite der Gesellschaften ausgleichen, die – wie etwa Klinikum oder Verkehrs GmbH – dasselbe Dilemma haben – fehlende finanzielle Ausstattung für weiter steigende Anforderungen und Kosten etwa durch die Inflation.


Um Standards halten und ausbauen zu können, brauche es eine bessere finanzielle Basis. Als ein Beispiel nannte der Oberbürgermeister: Niedersachsen sei Schlusslicht bei der finanziellen Ausstattung des ÖPNVs. Zudem bedürfe es Nachbesserungen beim geplanten Wachstumschancengesetz, das im Entwurf die Gewerbesteuerbasis der Kommunen schmälere. Weitere Einnahmeausfälle für die Kommunen seien nicht verkraftbar.

Bürgermeister bleibt optimistisch


Trotz dieser Herausforderungen sei es seine feste Überzeugung, dass die öffentliche Hand auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in die Zukunft investieren müsse, so Dr. Kornblum. "Was wir heute nicht bauen oder anschaffen, fehlt morgen." Die Stadt werde daher weiter unter anderem in soziale und kulturelle Infrastruktur, Bildung, Ganztagsausbau, Sport, Feuerwehr und Katastrophenschutz investieren, und gleichzeitig die laufenden Ausgaben im Blick behalten und Projekte priorisieren. "Wenn wir diesen Weg auch zum kommenden Haushalt 2025/2026 weitergehen und dabei mehr Unterstützung von Bund und Land bekommen, bin ich zuversichtlich, dass in Zukunft ausgeglichene Planungen und positive Abschlüsse möglich sind."

Kornblum wies darauf hin, dass in der Vergangenheit die Haushaltsabschlüsse – im Gegensatz zur Planung – oftmals deutlich besser waren. Das habe auch das Land in seiner Genehmigung angemerkt. Die Situation des Braunschweiger Haushalts bleibe gleichwohl herausfordernd – wie dies auch in vielen anderen Städten der Fall sei.

Zur Erklärung: Solange keine Haushaltsgenehmigung durch das Land vorliegt, gilt für die Stadt die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Zwar kann eine Kommune auch in dieser Zeit Ausgaben tätigen, sie müssen allerdings unaufschiebbar sein, also z. B. aus rechtlichen oder vertraglichen Gründen zwingend. Im Zweifelsfall müssen Ausgaben zurückgestellt werden.


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