Braunschweig gegen Klima-Kleber: Stadt verlängert Allgemeinverfügung

Damit wird der Letzten Generation auch weiterhin untersagt, ihre unangemeldeten Proteste auf den Straßen Braunschweigs zu zelebrieren.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Werner Heise

Braunschweig. Es vergeht mittlerweile kaum eine Woche, in der man mal nichts von einem Klimaprotest hört. In unserer Region ist vor allem Braunschweig von Klebeaktionen der Letzten Generation gebeutelt. Die Stadt will weiter dagegen vorgehen und hat nun die bestehende Allgemeinverfügung verlängert, welche solche "Versammlungen" unter freiem Himmel beschränkt. Dies teilte die Stadt mit.



Es geht dabei um Klimaprotest-Aktionen, die nicht im Vorfeld angemeldet werden, so wie es gesetzlich vorgeschrieben sei, erklärt die Stadt in einer Pressemitteilung. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am gestrigen Dienstag unter www.braunschweig.de/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht und ist heute in Kraft getreten.

Sie gilt nunmehr über den 31. August hinaus bis Ende des Jahres. Die Teilnehmenden nicht angezeigter Versammlungen, die Fahrbahnen für Umzüge nutzen, sich darauf niederlassen, ankleben oder festketten müssen also weiterhin mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldern bis zu 3.000 Euro rechnen.

Klimaproteste haben nicht aufgehört


Die rechtlichen Voraussetzungen für den Eingriff in die Versammlungsfreiheit bestünden weiterhin. Denn es haben seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung weitere nicht angezeigte Versammlungen zum Klimaprotest stattgefunden, bei denen Fahrbahnen benutzt worden sind.



"Die Aufrechterhaltung der Verfügung ist vor diesem Hintergrund erforderlich und im Hinblick auf die zeitliche Befristung auf weitere vier Monate auch angemessen", so die Stadt.

Erste Bußgeldverfahren


Es sei überdies davon auszugehen, dass innerhalb dieses Zeitraums die ersten Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen diese Allgemeinverfügung abgeschlossen werden könnten. Hier muss im Vorfeld immer eine strafrechtliche Bewertung durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Um unzulässige doppelte Strafen auszuschließen, können die Bußgeldverfahren deswegen nicht immer gleich umgesetzt werden.

Wichtig: Rechtzeitig angezeigte Versammlungen sind auch künftig nicht betroffen.


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