Briefwahl: Wahlanträge sollten nur noch online gestellt werden

Eine Beantragung auf dem postalischen Weg ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll, weil es dann voraussichtlich nicht mehr gelingen wird, die Unterlagen noch rechtzeitig zuzustellen.

Die Verteilung der Wahlbenachrichtungsbriefe in Goslar hat begonnen.
Die Verteilung der Wahlbenachrichtungsbriefe in Goslar hat begonnen. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Das Wahlamt informiert aus aktuellem Anlass und zahlreicher Nachfragen noch einmal zum Thema Briefwahl zur Oberbürgermeister-Stichwahl. Unter anderem weist die Stadtverwaltung daraufhin, dass Wahlanträge nur noch online gestellt werden sollen.


Alle, die mit ihrem Antrag auf Briefwahl zum 1. Wahlgang (Hauptwahl) der Oberbürgermeister-Wahl am 12. September gleichzeitig auch schon die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, erhalten diese automatisch vom Wahlamt auf dem Postweg. Dies geschieht seit Mittwoch, da erst die Stimmzettel gedruckt werden mussten. Wegen der Postlaufzeiten und des Wochenendes ist es möglich, dass die Unterlagen zum Teil erst Dienstag oder Mittwoch ausgetragen werden. Das Wahlamt bittet daher angesichts des hohen Aufwands der Wahlvorbereitungen von telefonischen Nachfragen abzusehen. Bisher sind bereits etwa 40.000 Stichwahl-Unterlagen angefordert worden.

All diejenigen, die mit ihrem Briefwahlantrag zur Hauptwahl am 12. September nicht gleichzeitig Briefwahlunterlagen für die OB-Stichwahl beantragt haben (ca. 11.000), haben die Möglichkeit, mit ihrer Wahlbenachrichtigungskarte am 26. September im Wahllokal zu wählen, oder, wenn ihnen dies nicht möglich ist, erneut Briefwahl zu machen. Das Wahlamt bittet all diejenigen, die den Briefwahlantrag noch nicht gestellt haben, dies jetzt zügig online, möglichst bis 19. September, zu tun. Dies ist unter braunschweig.de/briefwahl möglich. Eine sehr zügige Beantragung ist nötig, damit noch ausreichend Zeit bleibt, die Unterlagen zuzustellen. Eine Beantragung auf dem postalischen Weg ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll, weil es dann voraussichtlich nicht mehr gelingen wird, die Unterlagen noch rechtzeitig zuzustellen. Der Online-Antrag wird am Abend des 21. September abgeschaltet, weil eine postalische Zustellung dann nicht mehr gewährleistet ist.

Für all für diejenigen, die am 12. September vor Ort gewählt haben, und jetzt zur Stichwahl Briefwahl machen möchten, gilt ebenfalls, dass sie schnellstmöglich online die Briefwahlunterlagen anfordern sollten, so sie es noch nicht getan haben. Die Wahlbenachrichtigung liegt ihnen bereits vor, es ist die von der Hauptwahl am 12. September. Es wird keine neue versandt.

Wer für die Bundestagswahl Briefwahl beantragt, aber noch keine Unterlagen erhalten hat, wird ebenfalls noch um Geduld gebeten. Wer jetzt noch beantragen will, sollte dies ebenfalls schnellstmöglich online tun, am besten ebenfalls bis zum 19. September. Auch hier gilt, dass die online-Beantragung maximal bis Dienstag Abend möglich ist.

Wer in der Briefwahlzentrale wählen möchte, kann das für die OB-Stichwahl noch bis Freitag, 24. September, 13 Uhr, und für die Bundestagswahl bis Freitag, 24. September, 18 Uhr tun. Dafür sollte unter braunschweig.de/termine ein Termin gebucht werden. Hier gilt es sich rechtzeitig um einen Termin zu bemühen, denn die Zeitfenster sind begrenzt. Grundsätzlich ist es auch ohne Termin möglich, dann sind längere Wartezeiten jedoch nicht ausgeschlossen.

Wer sich nicht sicher ist, ob er bei der Briefwahlbeantragung zum 12. September auch für die Stichwahl bereits Briefwahl beantragt hat, sollte bis Dienstag warten. Wer dann noch keine Unterlagen bekommen hat, sollte einen Termin in der Briefwahlzentrale buchen.

Die Stadtverwaltung bittet noch einmal, Anträge nicht doppelt zu stellen. Eine Briefwahl darf nur einmal beantragt und prozessiert werden, alles andere führt nur zu erhöhtem Aufwand. Wurde Briefwahl beantragt, kann nicht mehr im Wahllokal gewählt werden.


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