Braunschweig. Ein Mann, der im August 2023 in einer Braunschweiger Klinik den Chefarzt bewusstlos geschlagen und getreten hatte, muss nun endgültig eine Haftstrafe antreten. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am 6. Februar die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 5. Strafkammer als unbegründet verworfen, heißt es in einer Mitteilung am heutigen Dienstag.
Die 5. Strafkammer hatte den Mann im Mai vergangenen Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. In die Strafe wurde auch eine frühere Beleidigung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung einbezogen.
Arzt bewusstlos geschlagen
Hintergrund der Tat war ein Vorfall am 29. August 2023 in der Klinik. Nach Feststellung des Gerichts schlug oder schubste der Angeklagte den Chefarzt zu Boden, sodass dieser das Bewusstsein verlor. Anschließend habe der Täter den bewusstlosen Arzt mindestens zehnmal mit Fäusten gegen den Kopf geschlagen und ihn zudem wiederholt getreten. Laut Gericht geschah dies aus Verärgerung über lange Wartezeiten in der Notaufnahme.
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Revision als unbegründet zurück. Damit ist das Urteil endgültig rechtskräftig.

