Braunschweig. Was sind die Ziele von Bürgerbeteiligung? Wer soll beteiligt werden? Was zeichnet gute Bürgerbeteiligung aus? Der vom Rat eingesetzte Arbeitskreis "Leitlinien und Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung" hat bereits zwei Sitzungen absolviert und diese Fragen diskutiert. Nun wird die Öffentlichkeit um ein Feedback gebeten. Im Rahmen einer Onlinebeteiligung, die unter www.braunschweig.de/beteiligung von Montag, 10. Oktober bis Sonntag, 30. Oktober freigeschaltet ist, können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger mitdiskutieren. Das teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung mit.
Zusätzlich wird an zwei Terminen ein Pop-up-Stand im Langen Hof in der Braunschweiger Innenstadt aufgebaut. Auch hier wollen Vertreterinnen und Vertreter des Arbeitskreises und der Stadt über das Projekt informieren und in einen Austausch zu den zentralen Fragestellungen kommen. Der Pop-up-Stand wird am Dienstag, 11. Oktober und am Donnerstag, 27. Oktober jeweils von 14 bis 17 Uhr im Langen Hof zwischen Rathaus und Bohlweg aufgebaut.
Plätze per Los vergeben
Der Arbeitskreis "Leitlinien und Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung" besteht aus insgesamt 28 Mitgliedern aus Ratspolitik, Verwaltung und Einwohnerschaft. Acht Plätze in diesem Arbeitskreis wurden unter den Einwohnerinnen und Einwohnern ausgelost, die zuvor ihr Interesse an der Mitwirkung bekannt gemacht haben. Dabei wurde auf eine gleichmäßige Verteilung der Altersgruppen und Geschlechter geachtet. Zwei weitere Einwohnerinnen und Einwohner wurden vom Ausschuss für Integration und Vielfalt sowie dem Behindertenbeirat bestimmt.
Die Protokolle der Arbeitskreissitzungen sind auf der Projektwebseite www.braunschweig.de/beteiligung veröffentlicht. Es ist möglich, sich für einen Newsletter anzumelden, um direkt über den Arbeitskreis informiert zu bleiben.
Stadt will Klarheit
Die bisherigen Erfahrungen der Stadt Braunschweig zeigen, dass unter Bürgerbeteiligung sehr unterschiedliche Beteiligungsformen und Mitbestimmungsrechte verstanden werden. Ziel der Verwaltung ist es, über die Erarbeitung von Leitlinien und einem Grundsatzkonzept Klarheit zu erlangen, zu welchen Projekten welche Methoden der Bürgerbeteiligung durchgeführt werden sollen und Qualitätskriterien für die Beteiligung zu entwickeln.
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