Burgpassagen-Streit: Tchibo und Vermieter wollen sich außergerichtlich einigen

Prinzipiell habe das Kaffee-Unternehmen ein Recht auf Schadensersatz, nicht aber auf Mietminderung und -rückzahlung, so die Ansicht des Landgerichts. Ein Urteil würde im April gesprochen. Doch das wird vermutlich nicht mehr nötig sein.

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Gibt es doch noch eine vorzeitige Einigung im Streit um die Burgpassage? Archivbild
Gibt es doch noch eine vorzeitige Einigung im Streit um die Burgpassage? Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Am heutigen Mittwoch fand vor dem Braunschweiger Landgericht die Verhandlung unter anderem einer Schadensersatzklage des Kaffee-Unternehmens Tchibo gegen den Vermieter der Burgpassage statt (regionalHeute.de berichtete). Nachdem beide Seiten und auch das Gericht ihre Sicht der Dinge ausführlich dargelegt hatten, ließen die Anwälte von Tchibo und die der Gegenseite die Bombe platzen. Man stehe kurz davor, sich außergerichtlich zu einigen. Man rechne im Januar damit.



In seinem Schlusswort hatte der leitende Richter sein Unverständnis darüber ausgedrückt, dass sich beide Seiten bislang nicht haben einigen können, obwohl man weitgehend die gleichen Interessen verfolge. Auch Tchibo will in der geplanten Burggasse vertreten sein und der Betreiber möchte das Unternehmen halten. "Was Sie hier betreiben ist wirtschaftlicher Wahnsinn", so der Richter. Darauf erklärten beide Seiten, dass es eigentlich nur noch Kleinigkeiten zu klären gebe, man aber mit einer Einigung im Januar rechne.

Schadensersatz ja, Mietminderung nein


Zuvor war in der Verhandlung deutlich geworden, dass das Gericht durchaus gewillt ist, Tchibo Schadensersatz zuzugestehen. Denn durch die aktive Entmietung der übrigen Geschäfte sehe man einen eklatanten Verstoß gegen das Recht des Mieters, Teil eines Einkaufszentrums zu sein. Durch den Mietvertrag sei dies allerdings nicht gedeckt, weswegen auch kein Mangel bestehe, der eine Mietminderung oder -rückzahlung rechtfertige. Auch die Feststellunksklage von Tchibo, den Vermieter zu zwingen, neue Mieter für das Einkaufszentrum zu finden, wollte das Gericht nicht zulassen. Zum einen fehle der Klage eine Aussage darüber, welche Konsequenzen angestrebt würden, falls dies nicht geschehe. Zum anderen hielt das Gericht die Forderung für unverhältnismäßig. Der Aufwand, den der Vermieter betreiben müsse, sei ungleich größer als der Schaden, den Tchibo möglicherweise durch Umsatzeinbußen erleide.

Die Verhandlung fand im Landgericht Braunschweig statt.
Die Verhandlung fand im Landgericht Braunschweig statt. Foto: Alexander Dontscheff


In Sachen Kundentoilette gab das Gericht Tchibo dagegen recht. Da man für die gemeinsamen Nebenkosten bezahle, müsse auch die Leistung seitens des Vermieters erbracht werden. Gleiches gelte im Prinzip auch für den Fahrstuhl. Hier stellte sich das Gericht aber auf den Standpunkt, dass Tchibo diesen gar nicht bräuchte, da der Vermieter ebenerdige Lagerräume zur Verfügung gestellt hätte. Die Tchibo-Seite widersprach allerdings. Man würde trotzdem die Räume im Obergeschoss nutzen.

Auch Peek & Cloppenburg noch vertreten


Der Anwalt des Vermieters argumentierte unter anderem damit, dass die Burgpassage in die Jahre gekommen sei und der Vermieter ein Recht auf Erneuerung haben müsse. Zudem wies er darauf hin, dass auch Peek & Cloppenburg noch mit einer Fläche von 250 Quadratmetern in der Burgpassage vertreten sei. Zudem habe man bereits für Tchibo eine Ersatzimmobilie angemietet. Das Gericht sah im letzten Punkt allerdings keinen Zusammenhang zur Klage.

Bis Anfang März haben beide Seiten nun Zeit, ihre Vorstellungen zu konkretisieren. So soll zum Beispiel Tchibo die Bilanzen weiterer Geschäftsjahre einreichen, um den möglichen Umsatzverlust besser bestimmen zu können. Ein Urteilsspruch würde dann am 15. April fallen. Doch möglicherweise ist dies dann gar nicht mehr nötig, weil sich beide Seiten vorher geeinigt haben.


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