Cannabis-Kontrollen: Ist die Stadt ausreichend vorbereitet?

Die Kommunen sollen den Cannabis-Konsum überwachen – die Verwaltung hat nun erklärt, wie sie dieser Herausforderung begegnen will.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. In der Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig am gestrigen Dienstag stand die Umsetzung des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auf der Tagesordnung. Die CDU-Fraktion hatte eine Anfrage zur Vorbereitung auf die kommenden Aufgaben gestellt, insbesondere zu Kontrollen und dem Schutz von Jugendlichen.



Das KCanG, eingeführt unter der ehemaligen Ampelregierung, bringt tiefgreifende Änderungen in der deutschen Drogenpolitik mit sich. Ziel des Gesetzes ist unter anderem ein verbesserter Jugendschutz, indem der Konsum von Cannabis für Minderjährige verboten und klare Regelungen für den öffentlichen Konsum festgelegt wurden.

Der Entwurf einer neuen Zuständigkeitsverordnung (ZustVO-OWi), der derzeit vom Niedersächsischen Städtetag geprüft wird, sieht vor, dass die Kommunen für die Überwachung der Regelungen des Konsumcannabisgesetzes verantwortlich gemacht werden. Allerdings stößt die Übertragung der Aufgaben auf Widerstand. Kritisiert wird insbesondere, dass die Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich an die Kommunen übertragen werden, was für viele kleinere Gemeinden schwer umsetzbar ist, da diese häufig keinen eigenen Ordnungsdienst haben und die Regelungen in mehreren Bereichen als unpraktikabel angesehen werden.

Stadtverwaltung sieht ZOD als zentrale Instanz


Die Verwaltung der Stadt Braunschweig stellte klar, dass der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) maßgeblich für die Kontrollen und Ahndungen verantwortlich sein wird. Unterstützung kommt von städtischen Mitarbeitern, die die Einhaltung der Regeln an Schulen, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen gewährleisten sollen. Aktuell sind laut Verwaltung keine signifikanten Anstiege im öffentlichen Cannabiskonsum zu verzeichnen. Beschwerden von Bürgern oder Anzeigen gab es bislang nur vereinzelt.

Herausforderung auf der Partymeile


Besondere Beachtung findet die Braunschweiger Partymeile. Die CDU-Fraktion fragte konkret nach, wie der Jugendschutz in diesem Bereich durchgesetzt werden soll. Laut Verwaltung ist der ZOD abends und nachts nur begrenzt im Einsatz. Bisher sei dies ausreichend gewesen, jedoch werde die Situation weiter beobachtet und die Zusammenarbeit mit der Polizei intensiviert.

Skepsis und offene Fragen


Ob die geplanten Maßnahmen ausreichen, bleibt abzuwarten. Besonders die fehlenden finanziellen Mittel und personellen Ressourcen könnten in Zukunft problematisch werden. Die Verwaltung betont jedoch, dass sie ihre Strategien flexibel anpassen wird, um den Anforderungen des neuen Gesetzes gerecht zu werden.


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