CDU gegen Uploadfilter und volle Haftung der Diensteanbieter


Nach den geplanten Gesetzesänderungen, wären Plattformbetreiber wie youtube sofort für alles verantwortlich, was andere hochladen. Symbolfoto: pixabay
Nach den geplanten Gesetzesänderungen, wären Plattformbetreiber wie youtube sofort für alles verantwortlich, was andere hochladen. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. 
Passend zur aktuellen Diskussion hat sich die CDU Braunschweig auf ihrem Kreisparteitag deutlich gegen die Einführung von Uploadfiltern positioniert. Das teilt der CDU-Kreisverband Braunschweig mit.


Jan-Tobias Hackenberg, ehemaliger Landtagskandidat für Braunschweig-Nord, hatte den Antrag in den Kreisparteitag eingebracht, nachdem auch bereits die Junge Union Deutschland unter dem Braunschweiger Claas Merfort und Niedersachsens CDU Vorsitzender und Wirtschaftsminister Bernd Althusman sich deutlich gegen jede Art von automatischen Inhaltsfiltern schon beim Upload ausgesprochen hatten. Die Junge Union Braunschweig unter Maximilian Pohler unterstützte den Antrag im Vorfeld.

Worum gehts es bei den Uploadfiltern:


Die europäische Union und dabei federführend das europäische Parlament plant die grundlegende Reform des Leistungs- und Urheberrechtsschutzes in der gesamten EU. Mittels 24 neu geschaffener Artikel soll der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt den Urheberschutz im digitalen Zeitalter verbessern. Zur Zeit werden nach bereits grundsätzlicher Billigung nur noch die letzten Details dazu verhandelt.

Art. 13 des Vorschlags betrifft bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste und soll dabei vermeintlich bisher nicht ausreichend geschützte Rechteinhaber besser schützen. Rechtslage (zum Beispiel nach deutschem Urhebergesetz) bisher ist, dass für legale Internetplattformen nur eine Haftung auf (weitere) Unterlassung in Betracht kommt. Daher müssen Plattformen bisher erst vom Rechteinhaber benachrichtigt (sogenannte „notice-and-takedown-Verfahren“) werden, bevor sie für Urheberrechtsverletzungen haften.

Aus dem aktuellen Entwurf des Art. 13 folgt, dass YouTube, Facebook und alle anderen Plattformen für urheberrechtsverletzende Inhalte voll, unmittelbar und selbst haften. Den allermeisten Plattformen wird auf Grund der durch Art. 13 geschaffenen Haftung für Urheberrechtsverletzungen vom Moment des Uploads an, nichts anderes übrig bleiben als Uploadfilter einzurichten. Die einzige Alternative wäre, sich von allen (denkbaren) Rechteinhabern auf der ganzen Welt (vorsorglich) Lizenzen einzuholen.

Die CDU Braunschweig beschloss bei nur einer Gegenstimme (bei weit über 100 stimmberechtigten Mitgliedern auf dem Kreisparteitag), mit dem Antrag auch den Druck auf die eigene EVP Fraktion im EU-Parlament zu erhöhen. Dazu hatte Carsten Müller, der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete, ein Gespräch und eine Diskussion mit David McAllister MdEP initiiert.

Dazu die CDU Braunschweig:


Der Schaffung der faktischen Verpflichtung der Diensteanbieter zu Uploadfiltern stehen massive Bedenken entgegen. Zunächst läuft ein solches Instrumentarium komplett der Lebenswirklichkeit der Plattformnutzer entgegen. Durch diesen (im Übrigen weltweit einmaligen) drastischen Bruch mit der Internetnutzung wird eine massive Entfremdung der Nutzer von der europäischen Union, und dem europäischen Parlament herbeigeführt. Diese Entfremdung wird zudem die aktuelle negative und bedrohliche Entwicklung hin zu mehr Populismus und Europaskeptizismus zwangsläufig weiter befördern und tut dies bereits.

Neben dem oben bereits erwähnten Widerspruch zur Lebenswirklichkeit der Nutzung der Plattformen stehen dem Instrumentarium jedoch auch praktische wie rechtliche Bedenken entgegen:

  • Die Filter verdrehen das in allen europäischen Rechtsordnungen herrschende System der Wahrnehmung von Rechten. Bisher ist es einem Rechteinhaber in allen Bereichen der Wirtschaft und der Gesellschaft selbst überlassen, ob und wie er seine Recht schützt und geltend macht. Ob zum Beispiel ein Grundstücksnachbar sein Recht auf Rückschnitt eines Grenzbewuchses geltend macht, ist diesem überlassen. Nicht jedem Urheber ist die Verbreitung seiner Werke unerwünscht. Es sollte daher den Urhebern, welche ihre Rechte in jedem Falle schützen wollen, überlassen bleiben, die völlig ausreichenden Möglichkeiten unseres Rechtsstaates zu nutzen. Das erscheint in jedem Fall sinnvoller als jedem Rechteinhaber die Geltendmachung seiner Rechte aufzudrängen.

  • Schon jetzt sind Filtersysteme, die zum Beispiel youtube im Bereich der großen Rechteinhaber in der Unterhaltungsmusik einsetzt, stark fehlerbehaftet. Immer wieder werden auch erlaubte Nutzungen automatisch gelöscht und unterdrückt. Das System lässt auch bereits jetzt schon Missbrauch zu, um Zwecke zu erreichen, die mit Urheberrechtsschutz nichts zu tun haben. Ein alle Urheberrechte erfassender Filter wäre dabei noch deutlich komplexer.

  • Der Art. 13 sorgt für einen größeren Druck auf kleine Plattformen, die in der Regel auch nicht durch Ausnahmen ausreichend geschützt sind, als auf die größeren Plattformen: Die kleineren Plattformen haben im Gegensatz zu den großen Plattformen nicht die technischen und oft nicht einmal die finanziellen Möglichkeiten, um die durch Art. 13 geforderten Filtersysteme zu errichten. Die kleinen Plattformen (eher EU-angesiedelt), die durch diese Anforderungen nicht bereits vom Markt verdrängt werden, werden Systeme höchstwahrscheinlich von den größeren Plattformbetreibern (eher US-angesiedelt) erwerben müssen und damit Marktanteile an die größeren abgeben.

  • Automatische Filtersystem erschweren jede rechtmäßige Verwendung urheberrechtlicher Werke, die zum Beispiel auf rechtmäßige Erstellung und Verbreitung eigener, neuer Werke, schlichter Information und Besprechung oder gar wissenschaftliche Auseinandersetzung gerichtet sind. Fraglich bleibt auch, ob in unserer Gesellschaft überhaupt irgendeine Art von vollautomatischer Filterung von Inhalten im Netz oder sonst irgendwo gewünscht sein kann und geschaffen werden sollte. Man wird sich nach der Schaffung des ersten vollautomatischen Filtersystems fragen müssen, ob Urheberrechte einen besseren Schutz als strafrechtliche Verbotsnormen zum Beispiel gegen Beleidigung, Mobbing und Stalking genießen sollten oder ob nach der Schaffung von Urheberrechtsfiltern nicht weitere Filtersysteme aus Verhältnismäßigkeitsgründen geradezu aufgedrängt werden.


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