Braunschweig. Im Prozess gegen die beiden Betreiber der „Hanfbar“ vor dem Braunschweiger Landgericht, wird die Hauptverhandlung am heutigen Freitag fortgesetzt. Das teilt das Landgericht in einer Pressemitteilung mit.
Am heutigen zweiten Verhandlungstag sollen eine Chemikerin desniedersächsischen Landeskriminalamtes zu den Untersuchungsergebnissen des sichergestellten Pflanzenmaterials als Sachverständige und weitere Zeugen vernommen werden. Im Auftrag des Gerichts wurde das Landeskriminalamt Niedersachsen auch mit der Untersuchung von ausgewählten, in Apotheken, Reformhäusern, Drogerien und im Internetversand frei erhältlichen „Hanftees“ beauftragt, die nach ihrer Produktbeschreibung aus THC-armen Cannabispflanzen hergestellt wurden. Ziel der Untersuchungen ist die Feststellung, aus welchen Pflanzen diese Tees bestehen und ob sie einen THC-Gehalt aufweisen. Auch hierzu soll die Chemikerin vernommen werden. Ferner sollen weitere Zeugen, unter anderem Polizeibeamte zu den Durchsuchungen und die Angestellten der Ladengeschäfte vernommen werden.
Am dritten Verhandlungstag, am 10.Oktober, plant die Kammer die Vernehmung der ermittlungsführenden Polizeibeamten sowie eines Sachverständigen zu der Frage, inwiefern durch den Konsum des sichergestellten Pflanzenmaterials ein Rauschzustand herbeigeführt werden kann.
Zum Hintergrund:
Am12. September hat vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen einen 28 und einen 37 Jahre alten Angeklagten wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Cannabis) begonnen. Dem 28-jährigen Betreiber der „Hanfbar“ mit zwei Ladengeschäften in Brauschweig und einem Internetversandhandel werden seitens der Staatsanwaltschaft drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zeitraum April 2018 bis September 2018 vorgeworfen. Er soll unverarbeitetes Cannabis (Cannabisblüten und –blätter) als „Hanfblütentee“ in verschiedenen Sorten mit Wirkstoffgehalten zwischen 0,07 bis 0,65Prozent THC in erheblichem Umfang an Kunden gewinnbringend verkauft haben. In einem Fall soll er dabei eine Gesamtmenge von mehr als 4Kilogramm unverarbeitete Cannabisblüten und – blätter mit einer Wirkstoffmenge von insgesamt 8,9 Gramm THC (Tetrahydrocannabinol) und damit eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel zum Weiterkauf bereitgehalten haben.
Darüber hinaus werden beiden Angeklagten ein weiterer gemeinschaftlich begangener Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz von August 2018 bis September 2018 vorgeworfen. Der 37-jährige Mitangeklagte soll ab August 2018 in die Geschäfte des Angeklagten eingestiegen und die Geschäfte sollen sodann gemeinsam geführt worden sein. Der Verkaufserlös soll in dem gesamten Zeitraum beizirka 50.000 Euro gelegen haben.
Es gab drei Durchsuchungen
In dem Ermittlungsverfahren erfolgten insgesamt drei polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen, die am 3.Juli, 10.Juli und 19.September 2018 stattgefunden haben. Hierbei sollen jeweils zum Verkauf als Tee in Gläsern abgefülltes Pflanzenmaterial und noch nicht zum Verkauf abgefülltes Pflanzenmaterial in einem Umfang von mehr als 5Kilogramm sichergestellt worden sein.
Der 28Jahre alte Angeklagte hat sich in der Zeit vom 27.September bis zum 1.November 2018 in Untersuchungshaft befunden. Als Haftgrund war Wiederholungsgefahr angenommen worden, weil der Verkauf auch nach den Durchsuchungen im Juli 2018 fortgeführt worden sein soll. Auf die weitere Beschwerde des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Braunschweig am 1.November 2018 den Haftbefehl aufrechterhalten, seinen Vollzug allerdings gegen Auflagen/Weisen ausgesetzt.
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