Chemnitz-Demo: Braunschweiger Neonazis an vorderster Front


Sie brüllen und gestikulieren wild: Pierre B. (li.) und Lasse R. (Mitte) auf dem Marsch durch Chemnitz. Foto: MARTIN DIVISEK / EPA-EFE / Shutterstock
Sie brüllen und gestikulieren wild: Pierre B. (li.) und Lasse R. (Mitte) auf dem Marsch durch Chemnitz. Foto: MARTIN DIVISEK / EPA-EFE / Shutterstock

Chemnitz. Sie zierten Titelbilder in ganz Deutschland: Drei Chemnitz-Demonstranten beim Brüllen von lauten Parolen an vorderster Front, wenige Zentimeter vor den Polizeibeamten. Eine der Personen gestikuliert mit seiner Hand wild umher. Es ist der unter Bewährung stehende Braunschweiger Pierre B., rechts neben ihm ein junger Mann, ebenfalls ein Neonazi aus Braunschweig.


Die Braunschweiger sindkeine Unbekannten in der Region. 2016 hatte Pierre B. an der Neuen Oberschule zwei Schüler so stark verprügelt, dass einer von ihnen einen doppelten Kieferbruch erlitt. Er wurde bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, derzeit steht er unter Bewährung. Gemeinsam mit mindestens einem weiteren Neonazi, dem NPD-AktivistenLasse R., reiste er kürzlich nach Chemnitz, um an den Protesten teilzunehmen. Wie viele Braunschweiger sonst beteiligt waren, ist unklar.

Gegen Bewährungsauflagen verstoßen?


Abzuwarten bleibt nun, ob der „NO-Schläger" gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat. „Sollte dies stimmen, würden die Ermittlungen durch die Polizei Chemnitz beziehungsweisedie dortige Staatsanwaltschaft geführt. Hier in Braunschweig läuft insoweit kein Verfahren, so dass wir nicht wissen, inwieweit der sogenannte „NO-Schläger“ an den Chemnitzer Ausschreitungen beteiligt war beziehungsweise dessen verdächtig ist", erklärt Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, auf Nachfrage unserer Online-Zeitung. Sollte Pierre B. eine neue Straftat begangen haben, seiin Braunschweig allerdings der Widerruf der Bewährung zu prüfen. „Voraussetzung dafür wäre aber entweder ein richterliches Geständnis des Täters oder eine rechtskräftige Verurteilung. Der bloße Verdacht genügt insoweit nicht", ergänzt Wolters. Derzeit werde hier Braunschweig daher keine Maßnahme im Hinblick auf die Bewährung erwogen.

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Pierre B. bei einem Prozess im Jahr 2016. Foto: Dontscheff


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