Coronavirus: Bürgermeister Markurth soll für Krisenzeit weitreichende Befugnisse erhalten

Beträge aus dem städtischen Haushalt über 100.000 Euro müssen eigentlich durch den Rat abgesegnet werden. Diese Regel soll wegen des Coronavirus vorübergehend außer Kraft gesetzt werden.

Bürgermeister Markurth soll weitreichendere Befugnisse für die Finanzpolitik erhalten, damit man in der aktuellen Situation schneller auf ungeplante Ausgaben reagieren könne.
Bürgermeister Markurth soll weitreichendere Befugnisse für die Finanzpolitik erhalten, damit man in der aktuellen Situation schneller auf ungeplante Ausgaben reagieren könne. | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Die Bundesregierung hat am 13. März umfangreiche Maßnahmen vorgeschlagen, die die Funktionsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherstellen und die Folgen der Corona-Virus-Pandemie abmildern sollen. Zentrales Ziel sei es, die Liquidität der deutschen Unternehmen sicherzustellen. Einige Maßnahmen – beispielsweise Steuerstundungen – werden direkt oder indirekt Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben. Über die zu erwartenden Auswirkungen spricht Oberbürgermeister Ulrich Markurth in einer Pressemitteilung.


"Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich für die Bewältigung der Corona-Pandemie erforderlichen Maßnahmen erheblicher Liquiditätsbedarf in der Kernverwaltung, aber auch in den städtischen Gesellschaften ergibt", erläutert Oberbürgermeister Ulrich Markurth. Verstärkend komme hinzu, dass gleichzeitig absehbar sei, dass sich die Erträge im Kernhaushalt und in den städtischen Gesellschaften spürbar reduzieren und zusätzliche Aufwendungen entstehen werden.

Stadt muss finanziell vorsorgen


"Hierauf müssen wir vorsorglich reagieren und schlagen dem Rat für seine Sitzung am 24. März eine erhebliche Ausweitung der Ermächtigungen für Liquiditätskredite in der Haushaltssatzung von 50 Millionen Euro auf 350 Millionen Euro für das Jahr 2020 vor", kündigte Markurth an. Diese Maßnahme sei zunächst reine finanzwirtschaftliche Vorsorge, um den Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten zu gewährleisten. Gleichzeitig bitte Markurth den Rat um außerplanmäßige Bewilligung eines Budgets für Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in Höhe von 10 Millionen Euro.

Weitere Befugnisse für den Oberbürgermeister


Weiterhin schlage die Verwaltung vor, darüber hinaus die Haushaltsbewirtschaftung für ungeplante Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie bei Beträgen über 1,5 Millionen Euro auf den Oberbürgermeister zu übertragen und hierfür die entsprechende Ratsrichtlinie zu ändern. Bislang ist eine Beschlussfassung bei Beträgen über 100.000 Euro dem Rat der Stadt vorbehalten. Diese Wertgrenze sei in diesen Zeiten nicht praxisgerecht, da Entscheidungen sehr kurzfristig getroffen werden müssten. Der Rat soll im Nachgang über die in diesem Zusammenhang von der Verwaltung getroffenen Entscheidungen informiert werden.

Der Verwaltungsausschuss habe der Vorlage gestern bereits zugestimmt.

"Wir wollen auf mögliche Entwicklungen vorbereitet sein, den Rat sehr frühzeitig einbeziehen und anschließend die Kommunalaufsicht beim Land Niedersachsen einbinden. Natürlich hoffen wir sehr, dass sich die finanziellen Auswirkungen in Grenzen halten und die Vorsorgemaßnahmen letztlich nicht voll ausgeschöpft werden müssen", betonte Markurth abschließend.


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