Darum werden die wirkungslosen Mooswände noch lange stehen bleiben

Im Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet hatte es einen Antrag gegeben, die Wand am Rudolfsplatz zu entfernen. Doch das hätte erhebliche finanzielle Konsequenzen.

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Die alte Mooswand an der Hans-Sommer-Straße. Archivbild
Die alte Mooswand an der Hans-Sommer-Straße. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Vor gut fünf Jahren wurden im Rahmen des Projektes "Klimaschutz mit urbanem Grün" zwei sogenannte City-Trees in Braunschweig testweise aufgestellt. Die Mooswände am Rudolfplatz und auf dem Mittelstreifen der Hans-Sommer-Straße sollten vor allem Feinstaubpartikel aus der Luft filtern. Allerdings hielt sich der Erfolg in Grenzen, so dass zwei Jahre später entschieden wurde, das Projekt nicht auszuweiten. Ein weiteres Jahr später wurden die Wände ausgetauscht. Nun gibt es die Forderung, die Wände ganz zu entfernen. Doch das hätte Folgen.



Konkret geht es aktuell um die Mooswand am Rudolfplatz. In seiner Aprilsitzung hatte der Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beraten. Dort hatte es zunächst geheißen, die wirkungslose Mooswand am Rudolfplatz solle entfernt werden, um damit die jährlich anfallenden Wartungskosten in Höhe von 3.500 Euro einzusparen. Eine Filterleistung sei nicht nachgewiesen worden. Dafür werde aber Strom für ein Display mit Anzeigen verbraucht.

Verwaltung sollte prüfen


Nachdem die Verwaltung in der Sitzung Bedenken geäußert hatte, wurde eine abgemilderte Version des Antrag beschlossen: "Die Verwaltung wird gebeten - im Gespräch mit dem Geldgeber - zu prüfen, ob der Abbau der nutzlosen Maßnahme förderunschädlich möglich ist." Für die Bezirksratssitzung am morgigen Dienstag liegt nun die Antwort der Verwaltung vor. Demnach würde ein Abbau erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.

Die Mooswände seien Teil des Förderprojektes „Integrierter Klimaschutz mit urbanem Grün. Makroklimatische Regulierung durch Pflanzen“. Die Verwaltung sei durch den Fördermittelgeber - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - an den Erhalt der geförderten Objekte für die Dauer einer Zweckbindungsfrist gebunden. Die Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren startete ab Auszahlungsdatum der Fördermittel und läuft für die Mooswände erst im Jahr 2032 ab.

Innovative Charakter war mitentscheidend


Zur Absicherung dieser Fragestellung habe die Verwaltung bereits Kontakt mit dem Fördermittelgeber aufgenommen und dies bestätigen lassen. Vor Ablauf der Zweckbindungsfrist könne der Abbau der geförderten Mooswände nicht förderunschädlich erfolgen. Ein Abbau der Mooswände könnte sich dabei sogar förderschädlich auf die Gesamtfördersumme in Höhe von zirka 3,4 Millionen Euro auswirken. Der damals innovative Charakter der Mooswände im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Begleitung zur Validierung der Wirksamkeit der Maßnahme war Bestandteil der positiven Bewertung des Förderantrags und mitentscheidend für die Bewilligung der Fördermittel insgesamt.


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