Braunschweig. Am Mittwoch meldete sich die 30-jährige Geschädigte eines Fahrraddiebstahls bei der Polizei. Ihr war von Sonntag auf Montag das Fahrrad gestohlen worden. Das berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung. Auf einer Onlineplattform wäre ihr Fahrrad wieder aufgetaucht und würde nun zum Verkauf stehen.
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Die Beamten konnten gemeinsam mit der Geschädigten an der Verkaufsadresse den Verkäufer antreffen. Durch die Geschädigte konnten individuelle Merkmale ihres Fahrrades erklärt werden, sodass eine Identifizierung möglich war. Gegen den 65-jährigen Verkäufer leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Fahrraddiebstahls ein.
Registrierung möglich
Die Polizei bietet die Möglichkeit, das eigene Fahrrad registrieren zu lassen. Somit liegen der Polizei bei einem möglichen Diebstahl bereits Informationen über das Fahrrad vor, die eine spätere Identifizierung des Fahrrades ermöglichen, wenn Fahrräder gefunden werden.
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