Braunschweig. Es ist scheinbar ein ganz normaler Zustand. In hunderten Parkhäusern und vielen Campingplätzen unserer Republik werden die Kennzeichen aufgenommen. Ist das erlaubt?
Fest steht – eine klare rechtliche Handhabe gibt es zu diesem Thema bisher nicht. Viele betroffene Autofahrer wissen zudem nicht, dass überhaupt Aufnahmen gemacht werden und achten nicht weiter darauf. Unklar ist in den meisten Fällen, wie lange die Daten gesichert bleiben und wer auf diese zugreift. Das ergab eine Recherche der Süddeutschen Zeitung und des NDR. Für den Einsatz solcher Systeme durch private Betreiber, gibt es momentan keine einheitliche Linie der verschiedenen Landesbehörden.
Keine klare Linie
In Niedersachsen, Berlin und Bayern wurden in den letzten Jahren Kennzeichen-Erfassungs-Systeme vereinzelt überprüft. Dabei wurde es unter verschiedenen Voraussetzungen als zulässig erachtet. Bereits im Jahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht der Polizei dagegen verboten, dass sie Autokennzeichen in großer Menge zu Fahndungszwecken sammelt. Viele Parkhäuser und Campingplätze rüsten wohl auch auf Basis einer unklaren Rechtslage mit Erfassungs-Systemen auf. Ein Grund könnte eine gesteigerte Kontrollmöglichkeit sein. Manipulationen bei den Standzeiten könnten so wohl leichter aufgedeckt werden. Das Hauptproblem: Mit einem Nummernschild lässt sich ein Halter leicht ermitteln. Ein besondere Schutz wäre demnach wünschenswert. BraunschweigHeute.de bleibt für Sie an dem Thema dran
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