Die eigene Solaranlage auf dem Balkon - Zuschuss möglich

Auch in diesem Jahr soll es einen Fördertopf für regenerative Energien geben. Ab April können Anträge eingereicht werden.

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Die Kraft der Sonne nutzen. Symbolbild
Die Kraft der Sonne nutzen. Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Auch im Eigenheim und selbst in der Mietwohnung kann man Teil der Energiewende werden. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Braunschweig ihren Fördertopf für regenerative Energien auf 500.000 Euro erhöht. Wie die Stadt auf Anfrage mitteilt, wurde die Summe im vollen Umfang in Anspruch genommen. Insgesamt gingen 500 Anträge ein. Besonders beliebt sind Solaranlagen. Diese gibt es inzwischen auch im Kleinformat für den eigenen Balkon.



Zirka 266.000 Euro, also mehr als die Hälfte der Fördersumme, wurde für Photovoltaikanlagen (PV) genehmigt, weitere 83.000 Euro (17 Prozent) für Stecker-Photovoltaikanlagen, die man zuhause auf die Terrasse oder eben den Balkon stellen kann. Nach Angaben von BS|Netz sind aktuell 272 Balkonanlagen in Braunschweig registriert. Doch das könnten deutlich mehr werden. Denn die neuen Richtlinien sehen nur noch die Förderung solcher kleineren Anlagen vor.

Wieder eine halbe Million geplant


Wie die Stadt mitteilt, rechne man auch in diesem Jahr mit einem Fördertopf in Höhe von 500.000 Euro. Diese sind im Haushaltsentwurf eingestellt. Der Rat muss den Haushalt allerdings noch beschließen. Dies ist im März vorgesehen. Das wäre dann gerade noch rechtzeitig, denn am 1. April soll die Förderphase beginnen, in der die Anträge gestellt werden können.

Grundsätzlich gilt: Antragsberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Liegenschaften im Stadtgebiet Braunschweigs sind, auf, in, oder an denen die Anlageninstallation durchgeführt werden soll, teilt Stadtsprecher Rainer Keunecke mit. Bei Mietern ist gegebenenfalls ein Einverständnis des Eigentümers nötig. Eingegangene Anträge auf Bezuschussung werden nach Eingang und Vollständigkeit der Unterlagen bearbeitet und fachlich geprüft, solange noch Fördermittel vorhanden sind.

Förderung nach Leistung


Für eine steckerfertige Solaranlage oder Mini-Balkon-Anlage gibt es je nach Leistung 250 oder 400 Euro Förderung. Sonstige PV-Anlagen sind nur noch in vertikaler Form, das heißt an Fassaden und Wänden förderfähig (200 Euro pro Kilowattpeak). Die Fördersumme wird erst ausgezahlt, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass die Anlage in Betrieb ist. Bei steckerfertigen PV-Anlagen sind zum Beispiel eine Kopie der bei BSINetz eingereichten „Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlagen“, ein Foto der installierten Anlage sowie die Kopie der Originalrechnung einzureichen.

Neben dem Bereich Solar - zudem außerdem eine Weiterbildung zur Fachkraft Photovoltaik gehört - sind auch Förderungen in anderen Bereichen möglich. Unter "Regenerative Wärmeerzeugung" fallen zum Beispiel Solarthermen und Wärmepumpen und zu den "Energieeffizienzmaßnahmen" gehören zum Beispiel Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder die Sanierung zum Effizienzhaus. Alle Details findet man hier.


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