Die Sorge um das Sorgerecht

von Sina Rühland


| Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Der Bundestag hat im Januar 2013 eine Gesetzesreform zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. Mit den neuesten Bestimmungen können ledige Väter das volle elterliche Sorgerecht für ihre Kinder erhalten – auch gegen den Willen der Mutter. Doch wie praxistauglich und fortschrittlich zeigt sich die Bestimmung zwei Jahre nach der Einführung im Alltag?

Seit zwei Jahren haben Väter eine Chance, im Leben ihres Nachwuchses eine Rolle zu spielen, auch wenn sie nicht mit der Mutter verheiratet sind – vorausgesetzt, die Regelung widerspricht nicht dem Wohl der betroffenen Kinder. So konnten Väter noch vor einigen Jahren das Sorgerecht nur bekommen, wenn die Mütter einverstanden waren und offiziell zustimmten. In Zeiten, in denen auch Männer den Kinderwagen schieben, wickeln, füttern und sich informieren, wirkte diese gesetzliche Bestimmung obsolet. So sah das wohl auch das Bundesverfassungsgericht und kippte diese Regelung. Drei Jahre später stand dann die neue Sorgerechtsregelung für unverheiratete Eltern fest.

<a href= Ulrike Braumann, Leiterin der DRK-Beratungsstelle BETA, und Sozialpädagogin Martina Walter-Frost. ">
Ulrike Braumann, Leiterin der DRK-Beratungsstelle BETA, und Sozialpädagogin Martina Walter-Frost. Foto: Sina Rühland



Als nicht in Gänze konsequent und zum Teil als etwas lückenhaft empfinden die Pädagoginnen Ulrike Braumann und Martina Walter-Frost von der DRK-Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und Alleinerziehende (BETA) die geltende Regelung. Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, liegt auch weiterhin das Sorgerecht zuerst alleine bei der Mutter. Abweichend von dieser Regelung können unverheiratete Elternpaare durch eine übereinstimmende Sorgeerklärung das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Nur miteinander verheiratete Eltern sind automatisch im Besitz des gemeinsamen Sorgerechts. Somit liegt der elementare Unterschied zu der vorherigen Regelung darin, dass es nicht mehr der Zustimmung der Mutter bedarf, sollte der Vater gegen ihren Willen das Sorgerecht erhalten wollen. Die Rechte der Väter sind infolgedessen seit zwei Jahren bestärkt. Dass das Kindeswohl jedoch nicht ausreichend vom Gericht geprüft werde, sollte der Vater gegen den Willen der Mutter die elterliche Sorgerechtserklärung abgeben, sagen auch einige deutsche Alleinerziehenden-Verbände. "In solchen Fällen liegt die Beweispflicht bei der Mutter. Sie muss darlegen, warum eine gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht", erklärt Diplom Pädagogin Ulrike Braumann. Durch dieses neu eingeführte schriftliche Schnellverfahren verzichtet das Leitbild auf eine positive Kindeswohlprüfung.

Trennung bedeutet einen Umbruch für die gesamte Familie


Was  für die einen getrennt lebenden Eltern funktioniert, das stellt für andere eine enorme Herausforderung dar. "In der Regel bedeutet eine Trennung einen enormen Umbruch für die ganze Familie. Nun müssen die ehemaligen Partner klären, wie sie mit ihrem Kind umgehen, wie die Finanzen geregelt werden und wie sie den neuen Alltag möglichst kindgerecht organisieren", sagt Ulrike Braumann. Im Falle einer Trennung können sich Eltern an die Beratungsstelle BETA wenden. Dort sollen offene Fragen geklärt und bei Bedarf zwischen den Elternteilen vermittelt werden. Angst um den Verbleib des Kindes spiele da oft eine Rolle, erzählt Martina Walter-Frost. "Gerade war ein Mutter bei mir, die sich darüber informieren wollte, welche Rechte und Pflichten nun nach der Trennung gelten – die Eltern sind nicht verheiratet und der Vater hat nie die Sorgerechtserklärung unterschrieben. Somit liegt das Sorgerecht bei der Mutter. Beide haben unterschiedliche Vorstellungen davon, welche Werte sie ihrem Kind mitgeben wollen. Der Vater hat nun Angst, dass seine ehemalige Partnerin das Kind mit in ihr Heimatland nimmt", berichtet Walter-Frost. In solchen Fällen klären die Pädagogen auf, versuchen beide Eltern – einzeln oder gemeinsam – an den Tisch zu bekommen und herauszufinden, ob ein gemeinsame Sorgerechtsregelung überhaupt nötig und sinnvoll wäre. "Elternteile haben oft einfach nur Angst, ihre Kinder bei einer Trennung zu verlieren, und diese Angst führt dann zu Streit. Wir versuchen dann Hintergründe zu klären und Perspektiven aufzuzeigen", so Walter-Frost. Das Umgangsrecht hätten Mütter oder Väter ohnehin. Jedes Kind habe ein Recht darauf, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.

Nicht jeder Fall lässt sich am Tisch klären


"Es ist unsere Aufgabe neutral zu sein. In erster Linie vertreten wir die Sicht des Kindes und versuchen zu klären, was das Beste für seine Entwicklung wäre", so Braumann. Bei aller Kooperationsbreitschaft könne jedoch nicht jeder Fall mediativ geregelt werden. "Manchmal wollen Eltern auch unbedingt etwas erreichen. Einige Fälle landen dann eben vor Gericht." Bis es so weit kommt, bietet BETA für Mütter, Väter und Kinder Gespräche und Kurse an. "Eigentlich wollen Eltern immer das Beste für ihr Kind. Doch manchmal wissen sie eben nicht, was das Beste ist", sagt Ulrike Braumann.

Informationen zu der DRK-Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und Alleinerziehende (BETA) finden Sie hier.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


DRK