Diskriminierende Einlasskontrollen? Diesmal keine Strafen


Die Stadt kontrolliert regelmäßig, ob der Zutritt zu Diskotheken nicht an unzulässige Voraussetzungen geknüpft wird. Symbolfoto: Jonas Walter
Die Stadt kontrolliert regelmäßig, ob der Zutritt zu Diskotheken nicht an unzulässige Voraussetzungen geknüpft wird. Symbolfoto: Jonas Walter | Foto: Jonas Walter

Braunschweig. Wie die Stadt Braunschweig mitteilt, wurde zuletzt am 19. August bei insgesamt fünf Diskotheken im Innenstadtbereich und westlichen Ringgebiet überprüft, ob bei der Einlasskontrolle Personen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religion der Einlass verwehrt wird. Anders als im vergangenen Jahr wurden diesmal letztlich keine Strafen verhängt.


Bei zwei Betriebenhabe der Anfangsverdacht bestanden, dass der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 11 Abs. 1 Nr. 14 Niedersächsisches Gaststättengesetz ("Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als für das Betreiben eines Gaststättengewerbes verantwortliche Person bei der Kontrolle des Einlasses in eine Diskothek oder beim Aufenthalt in einer Diskothek eine Person wegen der ethnischen Herkunft oder der Religion benachteiligt.") erfüllt sein könnte. Nach Anhörung der Betroffenen im Verfahren konnte dieser Verdacht nicht erhärtet werden, die Ordnungswidrigkeitenverfahren waren daher sowohl gegen die Betreiber wie auch das Einlasspersonal einzustellen.

Die Verwaltung wird die Situation weiterhin beobachten und auf eventuelle Beschwerden reagieren.

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