Dritte Hundefreilauffläche freigegeben: Rund 6.000 Quadratmeter stehen zur Verfügung

Die Freilauffläche ist auf einer ehemaligen Sportanlage in der Nähe des Bienroder Kiesteichs eingerichtet.

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Symbolbild | Foto: Eva Sorembik

Braunschweig. Neben der seit Jahren traditionell genutzten Hundewiese am Nußberg und der im vergangenen November eröffneten Fläche am Madamenweg 70 (nahe der Autobahnbrücke) steht ab sofort die dritte Hundefreilauffläche zur Verfügung: in Bienrode an der Straße Im Großen Moore 15, schräg gegenüber dem Bienroder Kiesteich. Das teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung mit.



Bei dem insgesamt fast 20.000 Quadratmeter großen Gelände handele es sich laut Pressemitteilung um eine ehemalige, nicht mehr als solche benötigte Sportanlage. Rund 6.000 Quadratmeter wurden durch einen Zaun eingefriedet und können nun ganzjährig zum Führen von Hunden ohne Leine genutzt werden. Am Rande befinden sich Sitzmöglichkeiten, eine Hundestation und Abfallbehälter. Der Gebrauchsrasen wird regelmäßig gemäht. Die Herrichtung hat rund 12.500 Euro gekostet. Sie verzögerte sich etwas aufgrund von Schwierigkeiten bei der Materiallieferung.

Die übrigen Flächen der ehemaligen Sportanlage bleiben als Grüngürtel erhalten und dienen zur Naherholung und können für Spiel und Freizeitsport oder auch für Veranstaltungen genutzt werden. In diesem Bereich gilt innerhalb der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit die Leinenpflicht. Weitere rund 3.500 Quadratmeter stehen insbesondere als Übungsfläche der Ortsfeuerwehr zur Verfügung.

Kot muss beseitigt werden


Die Stadtverwaltung bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter, bei der Nutzung der Hundefreilauffläche gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die geltenden Regeln einzuhalten. Die Ausweisung als Hundefreilauffläche sowie die Einfriedung dieser Zonen entlässt die Hundeführerinnen und Hundeführer nicht aus ihrer Verantwortung. Sie sind weiterhin für die Beseitigung der anfallenden Hinterlassenschaften verantwortlich. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden sind "Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen". Dies gilt auch auf Hundefreilaufflächen.

Hundefreilaufflächen in Braunschweig


Der Verwaltungsausschuss hatte nach Vorberatung im Grünflächenausschuss die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wo im Stadtgebiet Hundefreilaufflächen mit umzäuntem Gelände zur Verfügung gestellt werden können. Die Verwaltung schlug drei Flächen vor, die in der Folge beschlossen wurden. Der Beschluss sieht vor, dass die Hundefreilaufflächen vorerst temporär eingerichtet werden. Nachfrage und Akzeptanz werden nach zwei Jahren evaluiert.


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