Braunschweig. Am Landgericht wird morgen das Gerichtsverfahren gegen drei Männer, denen Verabredung zum schweren Raub, schwere räuberische Erpressung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird.
Den drei Angeklagten im Alter von 20, 22 und 23 Jahren wird eine Verabredung zum schweren Raub beziehungsweise zur räuberischen Erpressung sowie der unerlaubte Besitz und das Führen von Waffen zur Last gelegt.
Am Abend des 8. Mai 2019 sollen die beiden heranwachsenden Angeklagten (20 und 22 Jahre alt) sich dazu entschlossen haben, einen unbekannt gebliebenen polnischen Drogendealer unter Einsatz von körperlicher Gewalt, einer Gas-Schreckschusswaffe und eines Messers zur Herausgabe von Kokain in seiner Wohnung zu zwingen. Den beiden Angeklagten sei es laut Landgericht gelungen, den 23-jährigen Angeklagten als Fahrer und körperliche Unterstützung für das Vorhaben zu gewinnen. Während der Autofahrt zur Wohnung des Dealers sei der 23-jährige Angeklagte von den beiden anderen Angeklagten über den Tatplan informiert und um Verstärkung durch körperliche Präsenz gebeten worden.
Sodann hätten sich die beiden Angeklagten (20 und 22 Jahre) -mit Gas- Schreckschusswaffe und teilweise mit einem Messer bewaffnet- zur Hauseingangstür des Mehrfamilienhauses begeben. Da auf ihr Klingeln nicht geöffnet worden, sondern von den Bewohnern nur die Aufforderung zum Verschwinden gekommen sei, hätten die Angeklagten ihr Vorhaben abgebrochen. Sodann seien sie in die Wohnung des 22-jährigen Angeklagten in Braunschweig zurückgekehrt, um Geld für den Kauf von Kokain zu holen. Dabei sei es zu einer Polizeikontrolle der Angeklagten gekommen, bei der die Waffen und zwei Messer gefunden worden seien.
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