Drückerkolonnen unterwegs - Polizei warnt

von Robert Braumann


Eine Leserin hatte sich am Mittwoch an die Redaktion gewandt. Bei ihr hatte eine Drückerkolonne geklingelt, sie habe diese des Hauses verwiesen, sorge sich aber um weitere Mitbürger. Foto: Anke Donner
Eine Leserin hatte sich am Mittwoch an die Redaktion gewandt. Bei ihr hatte eine Drückerkolonne geklingelt, sie habe diese des Hauses verwiesen, sorge sich aber um weitere Mitbürger. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Braunschweig. Eine Leserin hatte sich am Mittwoch an die Redaktion gewandt. Bei ihr hatte eine Drückerkolonne geklingelt, sie habe diese des Hauses verwiesen, sorge sich aber um weitere Mitbürger. Die Polizei bestätigt, dass sich wieder Personen in Braunschweig herumtreiben, um Bürgern bei Haustürgeschäften etwas anzudrehen. Dies sei aber eigentlich ständig der Fall.

Joachim Grande, Pressesprecher Polizei Braunschweig, sagte: "Sogenannte Drückerkolonnen sind ständig unterwegs. Derzeit erhalten wir in Braunschweig Hinweise auf Personen, die versuchen, Versicherungen für eine Rückführung mit Flugzeug bei Erkrankung/Unfall im Ausland zu
verkaufen. Während es früher meistens um den Verkauf von Zeitschriftenabonnements ging, werden heutzutage auch Verträge für zum Beispiel einen günstigeren Telefon- oder Stromtarif an der Haustür angeboten. Das mag im Einzelfall lästig sein - strafbar ist es aber nicht."

Die Polizei rät:


Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür. Lassen Sie unaufgefordert kommende "Vertreter" oder "Verkäufer" nicht in
Haus und Wohnung. Gerade ältere Menschen sind den aufdringlichen Verkäufern häufig nicht gewachsen und unterschreiben aus Angst, Gutgläubigkeit, Mitgefühl oder um den Anbieter schnell wieder loszuzwerden einen Vertrag oder kaufen ein völlig überteuertes Produkt.

Haben Sie doch etwas unterschrieben und bekommen Vertragsunterlagen, zum Beispiel für ein Abo oder einen Kauf, zugeschickt, achten Sie auf das richtige Datum und ob es tatsächlich Ihre Unterschrift ist.

Bei Haustürgeschäften haben Sie ohne Angabe von Gründen das Recht, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen. Schriftlich als
Einschreiben mit Rückschein.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Vertreter selbst bestellt wurde oder es sich um sogenannte Bagatellgeschäfte (bis zirka 40 Euro) handelt. Im Zweifel kann bei der Verbraucherzentrale um Rat nachgefragt werden


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