Braunschweig. Seit August 2020 gehören E-Scooter in Braunschweig zum Stadtbild. So fahren insgesamt über 1.000 Stück im Stadtgebiet Braunschweig rum. Nach Aussage der Anbieter sind die Auslastungen der Fahrzeuge in Braunschweig hoch. Bei rücksichtslosem Abstellen leitet die Stadt künftig jedoch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, wie aus einer Pressemitteilung der Stadt am Freitag hervorgeht.
Auf der anderen Seite sorgen achtlos abgestellte Roller für Ärger und Beschwerden. Die Nutzung der E-Tretroller unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter, die bei rücksichtslosem Verhalten ihrer Kunden letztlich tätig werden müssen. So setzen einzelne Betreiber zusätzliche Fußpatrouillen ein, um falsch abgestellte Fahrzeuge umzustellen. Zudem müssen bei manchen Firmen die Nutzer bei der Rückgabe des E-Scooters ein Foto machen, mit dem sie belegen, dass sie korrekt geparkt haben. E-Scooter seien beim Abstellen wie Fahrräder zu behandeln.
Die Stadtverwaltung bittet alle Nutzer von E-Scootern, diese nach der Fahrt ordnungsgemäß abzustellen. Sie wird in Zukunft Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wenn durch rücksichtslos geparkte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Adressat einer Verwarnung ist nicht die Verleihfirma, sondern derjenige, der das Fahrzeug rücksichtslos abgestellt hat. Sollte er sich nicht ermitteln lassen, müsste das Verfahren eingestellt werden. Allerdings können die Verfahrenskosten dann dem Halter in Rechnung gestellt werden. Weitere Veränderungen und Anpassungen - wie beispielsweise feste Stellplätze für ruhende E-Scooter - werden derzeit von Stadtverwaltung und E-Scooter-Anbieter geprüft.
Wie man vernünftig parkt
Für eine rücksichtsvolle Integration der Fahrzeuge in das Braunschweiger Verkehrssystem hat die Stadt eine Qualitätsvereinbarung ausgearbeitet, welche die Verleihfirmen unterzeichnet haben. Die Stadtverwaltung bittet, bei Fragen, Beschwerden und Anregungen die Anbieter direkt zu kontaktieren.
E-Scooter sind so zu parken, dass Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Auch einem Umkippen ist vorzubeugen. Des Weiteren ist das Abstellen der Fahrzeuge in den Parkverbotszonen. Gehwege bei Beeinträchtigung der Barrierefreiheit, wie etwa bei abgesenkten Bordsteinen oder Rollstuhlrampen, und taktile Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen sind freizuhalten. Auch dürfen sie nicht vor Zufahrten, Ein- und Ausgängen sowie Rangierbereiche des öffentlichen Verkehrs geparkt werden. Überquerungsstellen sowie die Infrastruktur für Fahrräder und Autos sind tabu.
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