eGK für Asylbewerber: Stadt befürchtet zu hohe Kosten

von Alec Pein


Die Stadt Braunschweig betont in einer Stellungnahme, dass man die Einführung der eGK für Flüchtlinge gerne gesehen hätte, sich jedoch mit der Landesrahmenvereinbarung nicht einverstanden erklären könne. Symbolfoto: Anke Donner
Die Stadt Braunschweig betont in einer Stellungnahme, dass man die Einführung der eGK für Flüchtlinge gerne gesehen hätte, sich jedoch mit der Landesrahmenvereinbarung nicht einverstanden erklären könne. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Braunschweig. Die Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen forderte die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylbewerber (regionalHeute.de berichtete): „Das bisherige Verfahren, nach dem vor dem Besuch eines Arztes (bzw. einer Ärztin) eine Plausibilitätsprüfung durch das Sozial- und Gesundheitsamt erfolgen muss, halten wir für nicht akzeptabel“, sagte Jutta Plinke (Bündnis90/Die Grünen) dazu in einer Stellungnahme. Die Stadt Braunschweig nimmt nach einer diesbezüglich positiven Absichtserklärung im Integrationskonzept nun Abstand von der Idee, da die Einführung einer eGK für Asylbewerber auch den Verzicht auf die Prüfung der beabsichtigten Behandlung beinhalte und so eine deutliche Kostensteigerung nach sich ziehen würde.

Zwar würde eine eGK Asylbewerbern die Möglichkeit eröffnen, in einer Arztpraxis behandelt zu werden, ohne sich zuvor beim Landkreis vorzustellen, jedoch will die Stadt Braunschweig nicht auf die Plausibilitätsprüfung verzichten - auch wenn die Kommunalverwaltung dadurch eine Entlastung von der Bewilligungsbearbeitung erfolgen würde. Begründet wird dies in der Stellungnahme der Stadt mit einer 50 prozentigen Ablehnungsquote der beantragten Behandlungen, die von Gesundheitsamt und der Abteilung Soziale Sicherung geprüft werden.

Außerdem habe die Erfahrung mit Flüchtlingen, die sich weniger als 15 Monaten in Deutschland aufhalten, in den letzten fünfeinhalb Monaten gezeigt, dass nicht wenige von Ärzten und Ärztinnen beabsichtigte Behandlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) nicht dem Leistungsstandard entsprechen. Die Stadt erklärt sich diesen Umstand mit der Berufsethik der Ärzteschaft: Der Leistungsstandard werde von ihnen abgelehnt und würde ohne Prüfung nicht eingehalten werden. Würde die Plausibilitätsprüfung also abgeschafft werden, müsste mit einer deutlichen Kostensteigerung gerechnet werden. Derzeit leben zirka 360 Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Stadtgebiet Braunschweig. Von den Asylverfahren, so die Stadt, seien 22 abgeschlossen und positiv entschieden worden. Damit gilt für den Großteil der von der Stadt zu versorgenden Asylsuchenden der Leistungsstandard nach AsylblG.

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund rechnet damit, dass die Kommunen der Landesrahmenvereinbarung in der vorliegenden Fassung mehrheitlich nicht beitreten werden. Im Gegensatz zu NRW, wo die kommunalen Spitzenverbände aktiv in die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Krankenkassen eingebunden wurden, waren die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen nicht aktiv an den Verhandlungen beteiligt, sondern wurden von dem Ergebnis der Verhandlungen unterrichtet, so die Stadt Braunschweig. Als das Integrationskonzept der Stadt Braunschweig formuliert wurde, seien die Inhalte der Niedersächsischen Landesrahmenvereinbarung noch nicht bekannt gewesen. Die Stadt Braunschweig habe auf die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gehofft, könne sich jedoch mit den Bedingungen der Landesrahmenvereinbarung nicht einverstanden erklären.


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