Einbrecher auf Autobahn gestoppt: Täter flieht übers Feld


Symbolfoto: Archiv
Symbolfoto: Archiv | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Am Freitagabend in der Zeit zwischen 17:30 und 19:30 Uhr brach ein unbekannter Täter in ein Einfamilienhaus in Schapen ein. Zeitgleich konnte die Polizei einen als gestohlen gemeldeten BMW stoppen, in dessen Innenraum sich das Diebesgut wieder fand. Der Fahrer konnte zu Fuß über ein Feld flüchten. Dies berichtet die Polizei.


Als ein 44-Jähriger am Freitagabend sein Haus verließ, habe er nicht geahnt, dass Unbekannte die Gelegenheit nutzen würden, um in das Einfamilienhaus einzubrechen. Erst als er zurückgekommen sei, stellte er fest, dass das gesamte Haus durchwühlt worden war. Zettel, Ordner und Bekleidung hätten auf dem Boden gelegen. Türen von Schränken sowie Schubladen waren geöffnet. Nur die Kinderzimmer und der Dachboden wären unberührt gewesen.

Der oder die Einbrecher die Terrassentür hätten die Terassentür aufgehebelt, um dann Laptops, Bargeld und eine Sammlung von DM-Münzen und -Scheinen zu entwenden. Der Schaden bewege sich im vierstelligen Bereich.

Gestohlenes Auto erregt Aufmerksamkeit der Polizei


Zeitgleich habe eine Polizeistreife auf der A 39 einen BMW beobachtet, der in Richtung Süden fuhr. Eine routinemäßige Überprüfung des Kennzeichens habe ergeben, dass dieses als gestohlen gemeldet war. Die Polizeibeamten fuhren vor das betreffende Fahrzeug, um ihm ein Haltezeichen zu geben und einer Kontrolle zu unterziehen. Doch der Fahrer des BMWs habe abrupt auf dem Seitenstreifen angehalten, setzte sogar noch zurück und flüchtete zu Fuß in die Feldmark. Trotz sofortiger Verfolgung sei es dem Mann in der Dunkelheit gelungen zu entkommen. Auch ein eingesetzter Hubschrauber hätte den Mann nicht nicht mehr ausfindig machen können.

Im Fahrzeuginneren konnten die Beamten unter anderem die in Schapen entwendeten Laptops sowie eine Münzsammlung finden. So wurde nicht nur ein Strafverfahren wegen Einbruchsdiebstahls eingeleitet, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes, wegen Urkundenfälschung und unbefugter Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs.


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