Braunschweig. Durch die angekündigte Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Landes wird die bisherige Notbetreuung in Kindertagesstätten und in der Schulkindbetreuung zum 22. Juni auf einen eingeschränkten Betrieb umgestellt. Es ist daher in Kürze möglich, dass die Betreuungskapazitäten in Braunschweig über die aktuell rund 3.300 Kinder in der Notbetreuung hinaus erweitert werden können. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Kinderbetreuung bestehe allerdings nicht. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.
Der eingeschränkte Regelbetrieb sieht grundsätzlich ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben. Nach den Plänen des Landes können die Kinder in ihre regulären Gruppen zurückkehren. Jedoch bleibt der Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemiesituation ausgesetzt.
Damit die Wiederaufnahme in die Betreuung vor Ort gut gelingt, braucht es daher eine sehr gute Vorabstimmung. Eine individuelle Voranmeldung und Absprache mit den Kindertagesstätten und Einrichtungen der Schulkindbetreuung ist in jedem Fall erforderlich. Hierbei sind insbesondere unter anderem die konkreten Betreuungsmöglichkeiten sowie auch die Bring-Abholsituation abzustimmen. Eltern und Kinder müssen sich auf die beschriebenen Veränderungen und Einschränkungen einstellen.
So wird die Betreuung geregelt
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie steht weiterhin mit allen Träger der Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung sowie dem Stadtelternrat der Kindertagesstätten in Kontakt, um die Aufnahme des eingeschränkten Betriebes zu gewährleisten.
Soweit noch nicht erfolgt sollen Eltern den aktuellen Betreuungsbedarf in den kommenden Tagen der Einrichtungsleitung oder dem Träger mitteilen. Gleichzeitig wird aufseiten der Eltern bereits im Vorfeld um Verständnis gebeten, dass die Wiederaufnahme unter den besonderen Voraussetzungen voraussichtlich nur schrittweise und eingeschränkt erfolgt.
Fragen zur Betreuung im eingeschränkten Betrieb in Kitas beantwortet die Kita-Platzvermittlung, Tel. 0531/470-8493. Fragen zur Betreuung in Schulkindbetreuungsgruppen werden unter 470-8512 beantwortet. Fragen zur Kindertagespflege werden weiterhin unter 470-8451 sowie beim zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege "Das FamS" unter 0531/12055440 beantwortet.
Infektionsschutz wird berücksichtigt
Die Umstellung von der Notbetreuung auf den eingeschränkten Betrieb setzt weiterhin eine angemessene Beachtung des Infektionsschutzes und erhöhter Hygienestandards voraus. Der vom Land Niedersachsen im Mai erstellte Rahmen-Hygieneplan "Corona Kindertagesbetreuung" wurde am vergangenen Freitag an den eingeschränkten Regelbetrieb angepasst. Alle Kindertagesstätten sind zur Einhaltung von erhöhten Hygienestandards und Distanzgeboten aufgefordert. "Ich bitte alle Eltern um Verständnis, dass die Umsetzung der Hygieneempfehlungen den gewohnten Alltag in den Kindertagesstätten verändert", erklärt Martin Albinus. Die Träger, Leitungs- und Fachkräfte überprüfen derzeit alle Abläufe, da die einrichtungsbezogenen Hygienepläne nach Vorgabe des Landes in allen Kindertagesstätten aktualisiert werden müssen.
Allein die Koordination der Bring-und-Abholsituation unterscheidet sich deutlich von den bisherigen Abläufen. "Zu normalen Zeiten herrscht in einer großen Einrichtung am Anfang und Ende der Betreuungszeit ein reges Treiben in den Kita-Fluren und Garderoben. Da können schnell über 50 Kinder fast gleichzeitig ihren Eltern in die Arme hüpfen, Erzieherinnen nutzen die Chance zu einem kurzen Gespräch mit den Eltern und die Eltern treffen noch schnell die nächsten Verabredungen untereinander", bestätigt Claudia Bruszies als Fachberaterin für Kindertagesstätten und erfahrene Kita-Leitung die Situation. Die Herausforderungen der Koordination sind nicht zu unterschätzen. Eltern und Kita-Teams sind derzeit auf gute Absprachen im Vorfeld angewiesen. Die Kitas müssen sich auf die Eltern verlassen, damit das Distanzgebot zwischen den Eltern und Fachkräften eingehalten werden kann.
Auf Veränderungen einstellen
Doch auch während des Tagesverlaufes müssen sich alle Beteiligten einschließlich der Kinder auf Veränderungen einstellen. Händewaschen und Lüften zählen schnell zur Routine. Doch die Anpassungen sind weitreichender. Die Gruppen sind den gesamten Tag untereinander möglichst getrennt zu betreuen. "Auch dies ist zum Beispiel in einer kleinen Krippeneinrichtung eine echte Herausforderung", berichtet Claudia Bruszies. Die Schlafräume bieten in der Regel eher wenig Platz und werden zum Ruhen verdunkelt. Dies ist mit den Anforderungen an Abstand und Lüften schwer vereinbar. Manche Kitas appellieren daher an Eltern ihre Kinder vor der Schlafzeit abzuholen. Nach Möglichkeit werden auch Multifunktionsräume zu Schlafräumen umfunktioniert, wobei dann jedoch auch die Aufsicht in jedem Raum sichergestellt werden muss. "Alle Kita-Teams sind sehr engagiert und auf der Suche nach der jeweils besten Lösung", bekräftigt Claudia Bruszies die hohe Einsatzbereitschaft aller Betreuungskräfte. "Es braucht derzeit ein Höchstmaß an Verständnis und Vertrauen auf allen Seiten", erklärt Bruszies.
Freude auf den Kita-Betrieb
"Die Eltern und Kinder freuen sich verständlicherweise auf die Wiederaufnahme der Betreuung und auch den Fachkräften ist das Wohlergehen der Kinder besonders wichtig. Dies müssen sich alle vergegenwärtigen", bittet Claudia Bruszies um Verständnis. Wenn tatsächlich keine geeignete Alternative zur Verfügung steht, um die Hygieneanforderungen umzusetzen, dann müssen die Betreuungszeiten vorübergehend eingeschränkt werden. Hierzu treffen die Kitas vor Ort entsprechende Absprachen, um Familien in jedem Fall eine stunden- oder tageweisen Betreuung zu ermöglichen. Und eines ist besonders wichtig: Kinder mit Schnupfnase, Husten oder gar Fieber können nicht betreut werden. Es gilt weiterhin die Infektionsrisiken zur Verbreitung des Coronavirus zu minimieren.
Auch die Personalsituation ist aufgrund von Beschäftigten der Risikogruppe zusätzlich angespannt. Etwaige Ausfälle können nicht an allen Stellen ad hoc kompensiert werden, wenngleich das Land Lockerungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels ankündigt. Hier kommt es auf Details in den Verordnungen an. Der genaue Wortlaut der nächsten Verordnung ist bisher den Trägern und Kommunen noch nicht bekannt.
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