Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Bislang drei Betretungsverbote verhängt

In der Stadt Braunschweig wurden bisher insgesamt 672 meldepflichtige Personen in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht von den Einrichtungen und Unternehmen auf dem Meldeportal des Landes Niedersachsen gemeldet.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Am 1. Oktober tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in eine neue Phase, da neue Nachweise erforderlich werden (regionalHeute.de berichtete). Auf der anderen Seite läuft die Impfpflicht nach jetzigem Stand zum Ende des Jahres aus. Die Gruppe Direkte Demokraten im Rat der Stadt fragte daher im Rahmen der Ratssitzung am gestrigen Dienstag die Verwaltung, wie diese mit der Impfpflicht umgeht. Unter anderem wurde bekannt, dass bislang drei Betretungsverbote gegen Arbeitnehmer mit nicht ausreichendem Impfschutz für ihre Arbeitsstätten ausgesprochen wurden. Bußgelder seien dagegen noch nicht verhängt worden.



In der Stadt Braunschweig seien bisher insgesamt 672 meldepflichtige Personen in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht von den Einrichtungen und Unternehmen auf dem Mebi-Meldeportal des Landes Niedersachsen gemeldet worden, heißt es in der Antwort der Verwaltung, die mit Einwilligung der Gruppe schriftlich erfolgte. Davon würden 481 Personen als geschlossene Fälle gelten. Hier lägen Impf- und/oder Genesenennachweise inzwischen vor. Es sei aber nicht bekannt wie viele davon ab 1. Oktober von den Einrichtungen wieder gemeldet werden müssten.

131 Personen in Bearbeitung


Weiterhin seien Meldungen zu 131 Personen in Bearbeitung. Hier seien Fristen eingestellt, zum Beispiel für die Aufforderung zur Nachweisvorlage oder für Anhörungsschreiben in Vorbereitung der Prüfung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots. Zu 60 Personen gebe es offene Meldungen. Hierunter fielen abgelaufene Fristen oder neue Meldungen, die noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten.

Nach Lösungen suchen


Die Stadt stellt in ihrer Antwort klar, dass bis zum 31. Dezember alle Fälle entsprechend der gesetzlichen Vorgabe weiterbearbeitet und verfolgt würden. Bevor ein Betretungsverbot ausgesprochen wird, werde die Einrichtung oder das Unternehmen zu eventuellen dadurch entstehenden Versorgungsengpässen angehört und es werde nach einer Lösung gesucht.


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