Braunschweig. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Felix Dornebusch im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga belegt. Damit entspreche das Sportgericht des DFB dem Einspruch von Eintracht Braunschweig, den der Verein eingelegt hatte (regionalHeute.de berichtete), wie Eintracht Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet.
Das DFB-Sportgericht sei damit der schriftlichen Stellungnahme von Eintracht Braunschweig gefolgt, wonach die zunächst vom DFB-Kontrollausschuss beantragte Sperre von zwei Spielen der Situation nicht angemessen sei.
Der Torhüter war am 4. Spieltag der 2. Bundesliga im Heimspiel gegen den VfL Bochum in der 60. Minute mit einer Roten Karte vom Platz gestellt worden.
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