Einstweilige Verfügungen des Landgerichts im VW-Zulieferer-Streit

von Robert Braumann


Symbolfoto: Landgericht
Symbolfoto: Landgericht | Foto: regionalHeute.de



Braunschweig. Bei der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Braunschweig sind zwei einstweilige Verfügungsverfahren gegen VW-Zulieferer anhängig. Aufgrund von Streitigkeiten mit dem Zulieferer droht bis zu 20.000 Mitarbeitern Kurzarbeit bei Volkswagen.

1. In dem Rechtstreit 1. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 2. VOLKSWAGEN R GmbH (Verfügungsklägerinnen) gegen Car Trim GmbH (Verfügungsbeklagte) um die Lieferung von Sitzbezügen hat die Kammer auf die mündliche Verhandlung vom 09.08.2016 am 12.08.2016 ein Urteil verkündet, das die Car Trim GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, an Kläger im Zeitraum vom 05.08.2016 bis zum 05.05.2017 einzeln bezeichnete Sitzbezugteile auf Abruf zu liefern. Gegen dieses Urteil kann Berufung eingelegt werden. Gleichwohl ist das Urteil bereits jetzt vollstreckbar. VW hat deshalb bei der Kammer den Antrag gestellt, der Car Trim GmbH für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Lieferverpflichtung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft für den Geschäftsführer anzudrohen. Nach Eingang der Stellungnahme der Car Trim GmbH wird die Kammer über den Antrag entscheiden.

2. In dem Rechtstreit 1. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 2. Skoda Auto a.s. (Antragstellerinnen) gegen ES Automobilguss GmbH (Antragsgegnerin) um die Lieferung von Ausgleichsgetriebeteilen hat die Kammer am 12.08.2016 eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege erlassen, die die Antragsgegnerin verpflichtet, die betreffenden Getriebeteile an die beiden Antragstellerinnen im Zeitraum vom 08.08.2016 bis zum 08.02.2018 auf Abruf zu liefern. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Die mündliche Verhandlung ist auf Mittwoch, den 31.08.2016, um 9:30 Uhr, Saal 125 des Landgerichts Braunschweig (Münzstraße 17) anberaumt und öffentlich. Auch diese Entscheidung ist bereits jetzt vollstreckbar. Die Antragsteller haben deshalb am 18.08.2016 auch hier entsprechende Anträge bei der Kammer auf Androhung von Ordnungsmitteln und Ermächtigung zur Ersatzvornahme gestellt.


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