Eintracht-JHV: „Versehen“ hat keine Wahl-Auswirkungen


In der Tat nahmen zwei Mitglieder teil, die nicht stimmberechtigt waren. Foto: Agentur Hübner
In der Tat nahmen zwei Mitglieder teil, die nicht stimmberechtigt waren. Foto: Agentur Hübner

Braunschweig. Eintracht Braunschweig äußerte sich nun zu den Wahlen der Jahreshauptversammlung und gestand einen Fehler ein: Zwei Vereinsmitglieder hätten in der Tat nicht abstimmen dürfen. Was das für den Ausgang der Wahlen bedeutet.


Zwei waren nicht wahlberechtigt


In einer Mitteilunggestand Eintracht Braunschweig am Freitag ein, dass nach Einsicht der vorliegenden Mitgliederlisten undAnsicht der vorliegenden Bilder vom Versammlungsleiter festgestellt wurde, dass in der Tat zwei Vereinsmitglieder an den offenen Abstimmungen per Handzeichen teilgenommen haben, die wegen zu kurzer Vereinszugehörigkeit keine Stimmberechtigung hatten. Einerdieser Beiden war Torwart Lukas Kruse.

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